Teil eines Werkes 
Erster Band (1808)
Entstehung
Seite
533
Einzelbild herunterladen

1 de cht

me

5 533 60

c.) Rechte und Verbindlichkeiten des Testaments-

executors. Art.(1026.) 1207.

Den Besitz des Mobiliarnachlasses Kann der Fxecutor nicht anders verlangen, als wenn ihm der Testirer solchen einräumte.

Doch auch in diesem Falle kann der Erbe demselben ein Ende machen, wenn er sich zur Erlegung einer die Berichtigung der Mo- biliarvermãchtnisse deckenden Summe erbie- tet, oder deren wirkliche Zahlung beweiſst.

Art. 1051.

Die Functionen eines Testamentsexe- cutors bestehen darin, daſs derselbe:

1.) wenn Minderjährige, Interdicirte oder Abwesende sich unter den Erben belincken, eine Versiegelung vornehmen lasse,[auch nachher der Entsiegelung beiwohne(P).]

2.) daſs er in Gegenwart, oder nach ge- höriger Einladung, vermuthlichen Erben ein über das Erbschaftsvermögen aufnehmen lasse,[oder, wenn andre schon dar- auf angetragen haben, bey der Inventur zugegen sey(4).

3.) daſs er, wenn das vorräthige Geld zur Berichtigung der Vermächtnisse nicht zu- reicht,

p) Code de procédure. Axt. 954. 952. 955. g) Gode de procédure. Art. 942.