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derlassung, jedoch mit Ausnahme der Han- delsetablissements; endkch 5.) durch Verheirathung der Finlände- rin an einen Fremden, so lange die Ehe — uert(s), oder sie, nach deren Trennung, icht zurückkehrt.
II.) Wie kann man jene Qualität wieder erlangen.?
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Im Allgemeinen durch die mit Frlaub- niſs der Regier ung erfolgte Rü ckkehr ins Vaterland, und die Prklärung, Sich da- Selbst niederzulassen, auch alsdann jeder mit den einheimischen Gesetzen unverträg- lichen Auszeichnung zu entsagen();
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3) Kaiser Mapoleon(damals noch premier consul) fragte bey der Discussion über diesen Artickel: ob die Frau, Welche als Wittwe den Genuſs der Civilrechte wieder erlange, auch die während der Ehe ihr angefallenen Erbschaften erwerbe? Hierauf antwortete der Justiz- minister, dals dabey Retorsion(11) den Entscheidungs-
grund abgebe: Jouanneau 1, 64.
n) Diese letztere Bestimmung schien nur auf das durch das Gesetz vom 3 Sept. 1807 aufgehobene Verbot des Eintrits in eine auswärtige Conporation sich zu bezie- henz da inzwischen jenes Gesetz derselben nicht beson⸗ ders gedenkt, und es doch auch moch andre distin- ctions contraires à la loi ftangaise geben Kann, 30 hat man den obigen Satz hier beibehalten zu miissen
geglaubt. 6
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