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Von Beraubung der Civilrechte wegen 8 Verlusts der Figenschaft eines Finländers.
I.) Wodurch verliert man diese Eigenschaft?
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Dies geschieht unter nachstehenden Vor- aussetzungeh[wovon jedoch die erste und der Hauptsatz der vierten auch genieinrechthch sind.):
1.) durch die in einem Fremden Lande erlangte Naturalisirung;
2.) durch die von der Regierung nicht autorisirte Annahme eines von einer frem- dem BRegierung verliechenen Amtes(?); insonderheit:
3.) durch den ohne Genehmigung der Regierung erfolgten Eintritt in auswärtige Krlegsdienste oder Militärcorporationen;
4.) durch eine jede, ohne die Absicht der Rückkehr, im Auslande geschehene Nie-
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7) In der ersten Ausgabe des Code civil(Art. 17) stand unter den Ursachen, wegen deren man die Qualität eines Fin- linders verliert, auch diese:„ Par l'affiliation? N toute oorporation etrangdre, qui exigera des distinctions de naissance.“ Dies ist durch das Gesetz vom 3 Sepr. 1807 aufgehoben worden.


