Teil eines Werkes 
Erster Band (1808)
Entstehung
Seite
15
Einzelbild herunterladen

Fpster A Ps chnitt.

Von Beraubung der Civilrechte wegen 8 Verlusts der Figenschaft eines Finländers.

I.) Wodurch verliert man diese Eigenschaft?

XnE. 9 1.

Dies geschieht unter nachstehenden Vor- aussetzungeh[wovon jedoch die erste und der Hauptsatz der vierten auch genieinrechthch sind.):

1.) durch die in einem Fremden Lande erlangte Naturalisirung;

2.) durch die von der Regierung nicht autorisirte Annahme eines von einer frem- dem BRegierung verliechenen Amtes(?); insonderheit:

3.) durch den ohne Genehmigung der Regierung erfolgten Eintritt in auswärtige Krlegsdienste oder Militärcorporationen;

4.) durch eine jede, ohne die Absicht der Rückkehr, im Auslande geschehene Nie-

der-

7) In der ersten Ausgabe des Code civil(Art. 17) stand unter den Ursachen, wegen deren man die Qualität eines Fin- linders verliert, auch diese: Par l'affiliation? N toute oorporation etrangdre, qui exigera des distinctions de naissance. Dies ist durch das Gesetz vom 3 Sepr. 1807 aufgehoben worden.