S 7 6 Art. 651
Fs st den Richtern verboten, über die ihnen vorgelegten Rechtsstreitigkeiten in
der Form einer allgeme im vorschrei- benden Bestimmung?u erkennen.
ErTStes Buc h.
Von den Personen.
Erster PUrel⸗
von dem Genusse und der Berau-
bung der Civilnechte.
Längst schon vermiſste man unter den Vor- Schrifren des G. R., über die in den beiden er- sten Titeln dieses Buches enthaltenen Grundsätze von dem Genusse der Civilrechte und den Zeug- nissen des Civilstandes eine entscheidende Ver- fügung. Kaum dürftig angedeutet fand man hin und wieder einzelne dahin einschlagende(meist sogar veraltete) Bestimmungen, die aber in jeder
Hin-
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Consuls Cambacérès die Verantworichkeit des Bich- ters durch die Voraussetzung dals ihn die Partey be-
lange, bedingt worden: Jouanneau F 23.


