Teil eines Werkes 
Erster Band (1808)
Entstehung
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2.) Gesetze über Immobilien auch in Anschung derer, welche Ausländer be- sitzen.[Die nach teutschen Gewohnheitsrechten hie und da stätt findende Ausschlieſsung dieser letz- 1 teren vom Ankauße der Grundstücke(o), so wie den gegen sie?ulässigen Retract(p), kennt das

Fr. R nicht.] Endlich

3.) Gesetze, die den Zustand und di

Fähigkeit der Personen betreffen, auch

in Anschung der im Auslande sich auf- haltenden Einländer(4).

₰r 4.

Ein Richter, der unter dem Vorwande

des Stillschweigens, der Dunkelheit oder Unzulänglichkeit des Gesetzes ein Urtheil verweigért, Kann, als der Justizversa- gung schuldig(*), gerichtlich belangt wer- den().

Art.

bunalien, dies wenigstens zu modiliciren: Observa- tions P. I. Aix p. 3. LVon. p. 10,ward deren besondre

Erwähmnung ganz unterlassen. o) Runde teutsches Privatrecht. H. 314. p) Runde 9 194. 40 Nach demsclben Grundsat?e werden Ausländer, die sich im Lande aufhalten, beurtheilt; Lassau1k II, 9, S. 262. 4

N 8. ) Code de procédure civile. Art. 505 et suiv.

1)Pourra 6tre poursuivi. Durch diesen im Project nicht vorkommenden Ausdruck ist auf den Antrag des

Con-

S