Teil eines Werkes 
Erster Band (1808)
Entstehung
Seite
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5 G schlielst jedoch die gemeinrechtlichen Ausnah- men(1) für den Fall, dals r.) das Gesetz blos als Frklärung eines früheren zu betrachten(), oder 2.) namenclich auf die Vergangenheit gerich-

tet wäre, da solche in der Matur der Sache geè-

gründet sind, nicht aus(1).

Ihre Verbindungskraft(m) äuſsern:

1.) Polizey- und Sicherheits-Ge- setze für jeden, der im Staatsgebiete wohnt. [Nach Lassaul II. 5, 8. 399 geht dies auch auf Reisende, nicht aber auf Gesandten und de- ren Gefolge(n)].

2.)

6 Der Cassationshof zu Paris erkannte dies für zulässig, gegen ein Urtheil des Appellationsgerichts

zu Riom. Auserdem ist hieriber nachzuschen Las

sau1X II, 6. 8. 416.

1) Thibaut I, 25.

k) Diese Ausnahme stand im Project, ward aber auf den Antrag mehrerer Staatsräthe als inutile wegselassen: Jouanneau discussions du code civil dans le con- seil d'6tat. Tom. 1. p. 23. cf. Observations des ribunaux d'appel sur le projet de code civil. P. 1. Douai. p. 2.

1) Lassau1x II, 5. 8S. 393

m) Verzl. ThibPaurt F, a6.

n) DPiese waren in dem Project des Gesetzbuches aus⸗

drücklich austenommen; auf den Antrag mehrerer Tri- huna-