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203. Die Nahtungsmittel werden nur nach dem Verhaͤltniß der Beduͤrfniße deſſen, der ſie begehrt, und des Vermoͤgens deſſen, der ſie ſchuldig iſt, bewilligt.
209. Wenn derienige, welcher die Lebensmittel liefert, oder derjenige, welcher ſie empfaͤngt, wieder in einen ſolchen Zu⸗ ſtand verſetzt wuͤrden, daß der Erſtere ſie nicht mehr liefern koͤnnte, und der Andere ihrer entweder im ganzen oder theil⸗ weiſe nicht mehr beduͤrfte, ſo kann entweder die Entladung oder Verminderung dieſer Lieferung begehrt werden.
210. Wenn die Perſon, welche die Nahrungsmittel liefert, darthut, daß ſie das Koſtgeld fuͤr ihren Pflegbefohlnen nicht bezahlen kann, ſo ſoll der Gerichtshof nach eingezogener Kennt⸗ niß der Sache verordnen, daß ſie dieſen ihren Pflegbefohlnen in ihre Behauſung aufnehme, ihn naͤhre und unterhalte.
ar1. Der Gerichtshof ſoll zugleich den Ausſpruch thun, ob der Vater oder die Mutter, welche das Anerbiethen machen, dem Kinde, welchem ſie die Nahrungsmittel ſchuldig ſind, Aufnahme in ihrer Wohnung, Koſt und Unterhalt zu geben, in ſolchem Falle von der Entrichtung des Koſtgeldes fuͤr den Pflegbefohlnen freigeſprochen werden ſoll.
Sechstes Kapitel.
Von den gegenſeitigen Rechten und Pflichten
der Eheleute.
ar. Die Eheleute ſind ſich wechſelſeitig Treue, Unterſtuͤtzung und Beiſtand ſchuldig-
a13. Der Ehemann iſt ſeinem Weibe Schutz, das Weib ihrem Manne Gehorſam ſchuldig.
214. Die Frau iſt verbunden, bei ihrem Manne zu wohnen, und ihm uͤberall zu folgen, wo er fur gut ſinden wird, ſich aufzuhalten. Der Mann iſt verbunden, ſie aufzunehmen und ihr nach ſeinem Vermoͤgen und Stande alles zu liefern, was zur Beſtreitung der Bedurfniße ihres Lebens nothwendig iſt.
a15. Die Frau kann, ohne von ihrem Manne darzu berech⸗ tiget zu ſein, nicht vor Gericht auftreten, ſelbſt in dem Falle nicht, wenn ſie eine oͤffentliche Handelsfrau wäre, oder mit demſelben nicht in Gemeinſchaft der Guͤter lebte, oder wenn dieſe Gemeinſchaft getrennt wäre.
16. Dieſe Berechtigung des Mannes iſt nicht noͤthig⸗ wenn das Weib wegen peinlicher oder Polizeiverbrechen ver⸗ folgt wird.


