Teil eines Werkes 
1. Band (1808) mit Rücksicht auf die neueren gesetzlichen Verfügungen verdeutscht von Hofrathe Ernst Müller und D. Franz Stickel
Entstehung
Seite
42
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2 Finleitung. Ir Theil.

Streitsucht in Schutz nimmt; ingleichen die Beer- pungslehre, welche die Familien und mit diesen den Gesellschafts-Zustand ewig dauernd gründet, und, zndem sie die Aeltern durch das Interesse und Ver- langen, ihre Güter zu vermehren, belebt, in ihnen den Kunstfleils, zugleich zum Vortheile des Staates, aulweckt.

Je mehr sich nach und nach das menschliche Geschlecht vervielfültigte, und durch die Entdeckung der Künste, durch die Fortschritte der Bildung die Wechselwirkungen und Vortheile unter den Men- schen mannichfaltiger und verwickelter wurden, desto unzulänglicher ward das einfache natürliche, und desto nothwendiger das positive Recht.

Purch positive Gesetze muſsten demnach die Folgerungen der narürlichen Gesetze, so wie die willkührlichen Rechtsverhältnisse, deren Finführung das Interesse der Gesellschaft erheischte, bestimmt werden.*

Nothwendig aber muſste die Anstalt der positi- ven Gesetze einen gleich positiven Zustand der Pin- ge herbeiführen, worin man vorzüglich durch sie beherrscht würden sie würden ihre Wirkung verfeh- len und unnütze werden, wenn andere Gesetze die Pinheit des Planes, welchen sie zum Grunde legten, Stören könnten: man würde in das Chaos zurückfal- len, woraus sie uns?u ziehen bezweckten.

Diesen Grundätzen zur Foige hat man die Herr- Schaft der natürlichen und die der positiven Gesetz durch die Unterscheidung zwischen dem innern und zusseun Richterstuhle bestimmt.

Vor dem innern Richterstuhle, wo nicht etwa einige Handlungen unter gewissen Beziehungen, son-

dern alle Handlungen, die geheimsten Reweggründe.

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