Grundzüge, Gegenstand und Plan
Aber so schr blos willkührliche und auf Muth- maſsung beruhende Erklärungen gefährlich sind, so aehr sind die, welche aus reinen Quellen mit Zuver- lässigkeit geschöpft werden, nützlich und noth- wendig.
Man fühlt dieses Bedürfniſs, wenn man sich die Unmöglichkeit vorstellt, aus dem Texte allein Alle⸗ zu lernen, worin⸗die Wissenschaft der geschriebe- nen Gesetze besteht.
Sie hat drei Gegenstände, den Sinn des Gesez- zes, seinen Geist und das System der Anwendung.
Die Nothwendigkeit, den Sinn des Textes zu verstehen, bedarf keiner Erörterung; sie fällt von selbst in die Augen.
Aber damit ist es nicht genug; man muſs auch den Geist des Gesetzes kennen(1)- Wenn die Obrig- keiten in die Ansicht des Gesetzgebers richtig ein- dringen, so werden sie mit sicheren Schritten dem Zwecke, wonach er strebte, enigegenwandeln; sie werden das Gesetz auf die factischen Umstände an- wenden, wie es der Gesetzgeber selbst darauf ange- wendet haben würde; und dann wird es den Erfolg gewähren, welchen man sich von ihm versprach. Fühlen sie nicht, wie wichtig dieses ist, so werden sie sich über die bestberechneten Verfügungen fahr- lässig hinaussetzen. Unterstellen sie aber Ansichten des Gesetzgebers, welche diesem fremd waren, so wird das Uebel noch viel gröſser, indem sie sich des verdrehten Gesetzes bedienen werden, um Mifs- bräuche einzuführen, welche es verhüten oder ver- bannef wollte.
(1) Leges scire non est verba earum tenere, sed vim ac pot estatem. L. 17. ff. de Legib.


