ein System, das ihm dennoch alle ihre Vor- theilc gewährt.
Die Befugniſs, über das Figenthum zu verfügen, ist uns wiedergegeben. Frühere Gesetzgeber, der natürlichen Kechte uneinge- denk, gaben der Freiheit des Menschen zu weiten Spielraum; unsere neueren Gesetzge- ber vergassen die Freiheitsrechte und rãumten den natürlichen Rechten zu Viel ein. Ræt be ſinden wir uns in der Mitte dieser beiden Ge- gensütze. Der Bürger wird nicht mehr die Früchte langer Bemühungen gegen seinen Willen in die Hande ausgearteter Erben über- gehen schen, die, so lange er lebte, die Pflich- ten der Blutsverwandschaft verkannten und kühn genug sind, nach seinem Tode die Rech- te derselben anusprechen. Fs wird ihm er- laubt seyn, der Dankbarkeit Gehör 2u geben, denen Wohlthaten zu spenden, die ihm Dien- te leisteten, unter seinen Kindern die Un- gleichheiten der Natur oder des Glückes aus·
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