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3. Buch. 26. Titel. 4. Kapitel.
1) In dem Falle, wo die Klage der Frau erſt nach einer Wahl, über Annahme oder Ver⸗ zichtleiſtung auf die Güter⸗Gemeinſchaft ange⸗ ſtellt werden könnte;
2) In dem Falle, wo der Mann, der das eigene Gut der Frau ohne ihre Einwilligung verkauft hat, den Verkauf gewähren muß, und in allen andern Fällen, wo die Klage der Frau auf den Mann zurückfiele.
22%7. Die Verjährung läuft nicht,
In Anſehung einer Schuld⸗Forderung, die von einer Bedingung abhängt, bis die Be⸗ dingung erfüllt iſt;
In Anſehung einer Klage auf Gewährlei⸗ ſtung, bis die Eviction eintritt;
In Anſehung einer auf einen beſtimmten Tag zahlbaren Schuld-Forderung, bis dieſer Tag gekommen iſt.
2258. Die Verjährung läuft nicht gegen den Beneficiar Eiben, in Anſehung der Schuld⸗ Forderungen, die er an die Erbſchaft hat.
Sie läuft gegen eine vacante, obwohl noch nicht mit einem Curator verſehene Erbſchaft.
2259 Sie läuft fern; während den drey Monaten der Verfertigung des Inventariums und den vierzig Tagen Bedenkzeit.(1)
(1) S. den 795ſten und 1457ſten Artikel.


