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Codex Napoleon / uebersetzt nach der neuen officiellen Ausgabe von einer Gesellschaft Rechtsgelehrter, und durch Noten erläutert von L. Spielmann, Kaiserlichen Procurator bey dem Civil-Gerichte in Straßburg, und außerordentlichem Professor an der Rechts-Schule daselbst
Entstehung
Seite
649
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Von der Verjährung. 64%

Zweyter Abſchnitt.

Von den Urſachen, welche den Lauf der Verjährung aufſchieben.

2251. Die Verjährung läuft gegen Jeder⸗ mann, der ſich nicht in einer, durch das Geſetz eingeführten Ausnahme, befindet.

2252. Die Verjährung läuft nicht gegen die Minderjährigen und die Interdicirten, unbe⸗ ſchadet deſſen, was im Artikel 2278 geſagt iſt⸗ und mit Ausnahme der andern durch das Geſetz beſtimmten Fälle.(1)

2253. Sie läuft nicht zwiſchen Ehe⸗Gatten.

2254. Die Verjährung läuft gegen die Ehe⸗ frau, wenn ſie auch weder durch den Ehe⸗Con⸗ tract, noch gerichtlich getrennt iſt,/ in Anſehung der Güter, von denen der Mann bloß die Verwal⸗ tung hat, mit Vorbehalt ihres Regreſſes gegen den Ehemann.(2)

2256. In Gemäßheit des 1561ſten Artikels im Titel von dem Ehe⸗Contract und den gegenſeitigen Rechten der Ehe⸗Gatten⸗ läuft ſie jedoch nicht während der Ehe, in Betreff der Beräußerung eines nach dem Braut⸗ ſchatz⸗Syſtem geſtifteten Gutes.

2256. Die Verjährung iſt während der Ehe gleichfalls aufgeſchoben,

() S. ben Zesſten, 7roten, 1663ſten und 1676ſten Art. (2) S. den 14erſten und 1F49ſten Artikel.