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W. Ernſt: Heitere Skizzen aus dem Kadettenleben. 313
Daumen⸗ und Beinſchrauben hieß der Bock. Er beſtand lebend,
in kreuzweiſem Zuſammenſchrauben je eines Daumens und einer großen Zehe, ſo daß der Gefolterte nur einen wimmernden Klumpen bildete. Widerſtand der Inquiſite noch, ſo kam es zur Streckleiter mit Flaſchenzug. Man band den Armen die Hände auf den Rücken, dieſe an ein Seil, welches mit einem Kloben an der Decke be⸗ feſtigt war, und ſo wurde er bald in der Luft frei ſchwe⸗ bend, bald an einer Leiter, bei der oft in der Mitte eine mit ſpitzen Häkchen verſehene Rolle, der geſpickte Haſe genannt, angebracht war, auf⸗ und abgezogen, bis die Arme umgedreht und verkehrt über dem Kopfe ſtanden. Dabei ließ man ihn manchmal ſchnell herab⸗ ſchnellen und zog ihn wieder auf. Ueberſtand der Un⸗ glückliche auch dieſe Leiden, ſo hing man ihm zur Er⸗ höhung der Schmerzen Gewichte an die Füße, legte ihm auch noch die Beinſchrauben an und ließ ihn dabei oft Stunden lang leiden. Läugnete er immer noch, ſo
goß man ihm Schwefel und Pech brennend auf den
nackten Leib oder hielt ihm Fackeln unter Arme, Füße oder andere Theile des Körpers. Auf dieſe Weiſe hatten die Gerichte neun Grade der Folter. Die Meiſten ſtarben während der Tortur oder gleich darnach. Hielt aber Einer unter ſtandhaftem Betheuern ſeiner Unſchuld dieſe Qualen wirklich aus, ſo war ein ſiehes, unglück⸗ ſeliges Leben und ein zerfleiſchter, halbverbrannter Kör⸗ per ſein Lohn. Jedoch wurde in den meiſten Fällen das Geſtändniß, wie erpreßt, ſo auch gegeben; denn einer Weigerung folgte ebenſo gewiß neue und ſchwerere Folter. Das Gleiche geſchah bei einem ſpätern Wider⸗ ruf, die häufig vorkamen. Erſt im Laufe des achtzehnten Jahrhunderts traten Männer wie Thomaſius, Hommel, Beccania, Montesquieu und Voltaire offen und kräftig gegen dieſe Schande des ſechzehnten, ſiebenzehnten und achtzehnten Jahrhunderts auf. Aber nur ganz allmälig gelang es ihnen, den Deſpotismus von der Ungerechtig⸗
keit und Grauſamkeit jenes traurigen Mittels zu über⸗
zeugen. In Deutſchland ging Allen voran der fürſtliche Philoſoph und Menſchenfreund Friedrich der Große 1754. Ihm folgte 1767 Baden, dann Mecklenburg 1769, Sachſen 1770. In Baiern hob ſie 1807 der wohlwollende König Max Joſef auf, in Württemberg beſtand ſie noch bis zum Jahr 1809 und in Hannover ſelbſt noch im Jahre 1818. So viel über die Folter und ihre Werkzeuge. Noch einige Worte über die ſonſtigen Kriminalrechtsalterthümer in dem Gewölbe zu Nürn⸗ berg. Dieſelben dienten meiſtens als Exekutionsmittel der Todesſtrafen oder peinlichen Leibesſtrafen. Was die von der peinlichen Gerichtsordnung Karls V. verhängten Todesſtrafen betrifft, ſo gab es deren ſieben Arten: 1. Das Viertheilen des Körpers. Die einzelnen Stücke wurden darauf öffentlich gewöhnlich in vier Straßen aufgehängt. 2. Das Lebendigbegraben und Pfählen. Der Verurtheilte wurde in ein Grab gelegt und ihm ein zugeſpitzter Pfahl durch den Leib getrieben und dann das Grab geſchloſſen. 3. Das Verbrennen auf einem Scheiterhaufen. 4. Das Rad. Dem Verurtheilten wurden Arme und Beine ausgeſtreckt und dann mit dem Rad zerbrochen. Darauf wurde er, gewöhnlich noch Erinnerungen. LXXXII. 1861.
auf dieſes Rad geflochten und dasſelbe auf einen Pfahl geſteckt. So mußte nun der Unglückliche verſchmachten und auf der Richtſtätte verweſen. 5. Eine weitere Todesart beſtand darin, daß man den Ver⸗ urtheilten in einen leinenen Sack ſteckte und dann zum Ertränken in das Waſſer warf. 6. Das Erdroſſeln und Aufhängen an einen Galgen mit Strang oder Kette. 7. Das Enthaupten mit dem Schwerte. Dieſe Todes⸗ ſtrafen konnten aber noch weiter geſchärft werden, durch „Reißen mit glühenden Zangen“ vor der Hinrichtung, in der Regel durch ſechs Griffe; ferner durch„Schleifen“ zur Richtſtätte. Unter den peinlichen Leibesſtrafen waren die gewöhnlichſten: 1. Die verſtümmelnden Strafen: Augenausſtechen, Zungenabſchneiden, Abhauen einer Hand oder einzelner Finger Abſchneiden der Ohren u. dergl. m. Dieſe Strafen wurden durch den Henker vollzogen und machten zugleich ehrlos. In der Regel war auch Ausſtellung am Pranger damit verbunden. 2. Das Aushauen mit Ruthen oder Peitſchen, in deren Riemen bleierne Kugeln befeſtigt waren, welches eben⸗ falls durch den Henker am Pranger vollzogen wurde. Für alle geſchilderten Strafexekutionsmittel ſind die Werkzeuge in dem erwähnten Gewölbe als Zeugniß einer ſchrecklichen Vergangenheit aufbewahrt.
(Jll. W.)
Heitere Skizzen aus dem Kadettenleben. Von W. Ernſt.
(Fortſetzung.)
Metamorphoſe.
UWog ich mir in früherer Zeit manchmal das M Innere der Feſtung betrachtet hatte, ſo war ich doch niemals in die inneren Räume einer Kaſerne gekommen. Deßhalb erſchien mir jetzt Alles beim Eintritte in meine nunmehrige Reſidenz wie Sce⸗ nen aus einer fremden Welt. Namentlich machte ein eigenthümlicher Geruch, der von dem Kommißbrod und den verſchiedenen Putz⸗ und Anſtrichingredienzien herrührt, einen abſonderlichen Eindruck auf meine ver⸗ wöhnte Naſe. Die Augen hatten aber, als ich an der Seite meines Feldwebels über den Kaſernenhof nach meiner neuen Wohnung ſchritt, ſo viel zu ſchauen, daß ich dieſes Duftes wenig achtete. Uebrigens gewöhnte ich mich auch ſehr bald daran, wie ein Gärtner an das Aroma, das ihn umgibt. Auf einer Seite der langen Gänge hängen ſymmetriſch die Gewehre, mit den Na⸗ men der Beſitzer bezeichnet, und hie und da eine Trom⸗ mel. Die Mannſchaft, in der verſchiedenartigſten Adju⸗ ſtirung, iſt eifrigſt beſchäftigt, ihre Waffen und Rüſtungs⸗ ſorten zu reinigen, wobei gepfiffen, geſungen und ge⸗ lacht wird. Das kam mir recht luſtig vor. Als ich mit dem Feldwebel durch dieſe Gänge ſchritt, ſah ich erſt, was für ein großer Herr ſo ein Feld⸗
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