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— V Blätter und
Aus Deutſchlands trüber Zeit. Wenn auch der Bau deutſcher Einheit noch lange nicht vollendet iſt, ſo wird doch nie, wir hoffen es, wieder eine Zeit kommen, wie die der deutſchen Erniedrigung von 1806 bis 1813 war, die trübſte Zeit, die Deutſchland je erlebt. Aus dieſer woollen wir, wie ſchon Aehnliches in einem früheren Jahrgange dieſer Blät⸗ ter mitgetheilt iſt, den Leſern einen Act roheſter Vergewaltigung und Zwing⸗ herrſchaft, durch den corſiſchen Eroberer an deutſchen Söhnen vollzogen, in nachſtehenden Zeilen erzählen. Wir bezwecken, mit dieſer unſerer Darſtel⸗ lung, im Bewußtſein unſeres Volkes lebendig zu erhalten das Gedächtniß derer, die ihre kühnen Wagniſſe, das Joch der Fremdherrſchaft abzuſchüt⸗ Veeln, mit Verbannung, ja ſelbſt mit dem Tode büßten, wie der Helden⸗ verzog von Braunſchweig⸗Oels, Oberſt Dörrnberg und der tapfere Schill. Ihr und ihrer Mitkämpfer Geſchick iſt ſo recht geeignet, ſich lebendig zu vergegenwärtigen, wie unter dem härteſten Drucke und dem wachſamſten Auge der Spionage doch noch Männer ſich fanden, welche ein Herz hatten für heimiſche Sitte und für deutſches Recht, die ihren Arm erhoben zum Kampfe für ureignes Weſen und für Selbſtſtändigkeit.
Vor Jahren erzählte die Gartenlaube von dem Morde jener eilf Officiere des Schill'ſchen Corps in Weſel; diesmal will ſie das Nieder⸗ metzeln jener vierzehn Braven deſſelben Corps in Braunſchweig am 18., 20. und 22. Juli 1809 darſtellen, um das Gedächtniß derſelben zu erneuern bei Alt und Jungz; denn auch dieſe, weniger als jene eilf in Weſel Hingeſchlachte⸗ ten bekannt, ſind heldenmüthig geſtorben als Opfer der Vaterlandsliebe und der Begeiſterung für Befreiung des heimathlichen Bodens.
Nach dem unglücklichen Unternehmen des Majors von Schill, bei dem er ſelbſt und viele edle und wackere Kampfgenoſſen in Stralſund am 31. Mai 1809 den Heldentod geſtorben waren, geriethen eilf Officiere und fünfhundertſiebenundfünfzig Gemeine und Unterofficiere dieſes Corps in franzöſiſche Gefangenſchaft, und wenn dieſe Unglücklichen gewußt haben, wie die corſiſche Rache glühte, wie ſie in Deutſchland nach Niederwerfung Oeſterreichs und Preußens ſo manchen wehrloſen Bürger um ſeiner natür⸗ lichen Vaterlandsliebe willen niederſchmetterte, ſo durften ſie als Männer, welche die Waffen gegen den Zwingherrn geführt hatten, nur das Schlimmſte erwarten. Schon auf dem Kampſplatze hatte man den Ueberwundenen die gegen Wind und Wetter nöthigen Kleider vom Leibe geriſſen, ohne ſie durch andere zu erſetzen. Sodann ſchaffte man ſie nach Braunſchweig faſt auf demſelben Wege, auf dem ſie von Berlin über Halle, durch die Altmark und Mecklenburg bis Stralſund gezogen waren. Am 17. Juni 1809 trafen ſie in Braunſchweig ein. Nach langem Harren wurden die Unglücklichen im alten Zeughauſe, in der Mooſthausreitbahn und in den leeren Gefängniß⸗ räumen des Auguſtthores untergebracht. Das Schickſal dieſer armen Ge⸗
fangenen war ein hartes und wäre ohne die Milde der guten Braun⸗ ſchweiger ein ſehr hartes geweſen. 3
Am 23. Juni ging auf Anweiſung des weſtphäliſchen Kriegsminiſters der Transport der Gefangenen auf der Straße nach Mainz zu, ohne Zweifel, damit ſie in irgend einem franzöſiſchen Bagno den Galeerenſclaven beigeſellt würden. Nur vierzehn, innerhalb der Grenzen des Königreiches Weſtphalen geborne Leute, die mit den Waffen in der Hand zu Stralſund gefangen genommen waren, hielt man zurück, um ſie als Landesverräther — ja, als Vaterlandsfeinde vor ein Kriegsgericht zu ſtellen. Der Diviſionsgeneral Heldring, die Majore Schmidt, de Roi, Stutzer, der Capitän am Ende, die Lieutenants Gesner und Seidel waren die Männer, denen der traurige Auftrag wurde, dieſe Unglücklichen zu verurtheilen. Man war darüber keineswegs in Zweifel, daß das Loos der vierzehn Zurückbehaltenen der Tod ſein werde, denn die Rache forderte Blut, ſelbſt da, wo kein Schlachtenruf das Morden gebot und privilegirte. Am 17. Juli, alſo gerade vier Wochen nach Ankunft der Gefangenen in Braunſchweig, traten die obengenannten Officiere zum Kriegsgerichte zuſammen, um die endgültige Entſcheidung über das Geſchick der vierzehn Delinquenten abzugeben. Sicherlich war inzwiſchen höheren Ortes Infor⸗ mation eingegangen, wie man mit den Inhaftirten zu verfahren habe; denn dergleichen Dinge pflegten nicht ohne kaiſerliche Inſtruction abgethan zu werden und im Königreich Weſtphalen mögen dergleichen Inſtructionen wohl in dem Sinne ausgefallen ſein, wie ſie der größere Bruder dem heineren zu geben pflegt, wenn dieſer als Mithelfer an des erſteren Karren hiebt.
Es waren folgende Unterofficiere und Gemeine, über die man zu Gericht ſaß: 4
1. Auguſt Sommerſtange aus Halberſtadt, ſechsundzwanzig Jahr alt; 2. Gottlieb Krummhaar aus Erxleben, ſiebenundvierzig Jahre alt; 3. Chriſtian Rüp aus Obernkirchen im Heſſiſchen, achtundzwanzig Jahre alt; 4. Chriſtian Mühlberg aus Niedererxleben, ſechsundzwanzig Jahre alt; 5. Wil⸗ helm Weidkamp aus Gellenbeck im Hannöverſchen, ſechsundzwanzig Jahre alt; 6. Arnold Köhler aus Heden im Hannbverſchen, dreißig Jahre alt; 7. Johann Schloſſer aus Stade, nennundzwanzig Jahre alt; 8. Heinrich Otto Steinmann aus Herford, fünfundzwanzig Jahre alt; 9. Jacob Grabau aus Lemsdorf bei Magdeburg, dreiundzwanzig Jahre alt; 10. Johann Heinrich Chriſtoph Althof aus Heiligengoſſeck, ſechsundzwanzig Jahre alt; 11. Heinrich Jeneke aus Egeln, ſechsundzwanzig Jahre alt; 12. Friedrich Bandau aus Benſtedt bei Halle, einundvierzig Jahre alt; 13. Johann Jacob Zöllner aus Halle, dreiundzwanzig Jahre alt; 14. Lenz aus der Elbgegend.
Fünf der Angeklagten erklärten,
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daß ſie ſchon ſeit längerer Zeit in der Freiſchaar des Major v. Schill gegen die Franzoſen und ihre Verbün⸗ deten gedient hätten; die neun anderen bekannten, daß ſie am 5. Mai im erſten weſtphäliſchen Linienregimente dienend gefangen genommen und dar⸗ auf in die Freiſchaar eingetreten ſſeien. Liebe zum Vaterlande und der Ruf des Majors v. Schill und ſeiner Braven haben ihren Zutritt bewirkt, und gäbe es für ſſie keine Gnade, ſo würden ſie auch als Männer und
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Blüthen.
Soldaten zu ſterben wiſſen. Es gab alſo noch Männerherzen, auch in den unteren Schichten des Volkes, die für Wahlverwandtſchaft mit den Vaterlandsfreunden ſchlugen und die in dem Bewußtſein oder wenigſtens doch in dem lebhaften Gefühle, der gerechten Sache mit aufopfernder Liebe und Hingebung gedient zu haben, dem Tode feſten Schrittes entgegen⸗ gingen.
Das Kriegsgericht verurtheilte alle vierzehn Braven als Mitglieder der Schill'ſchen Bande, die mit den Waffen in der Hand ergriffen wären, zum Tode. Nur der Major Stutzer hatte den Muth, dieſem im fran⸗ i rſishänhan Sinne ausgeſprochenen Todesurtheile ſeine Zuſtimmung zu verſagen.
Neben den Sandgruben und Erdhügeln bei St. Leonhard, einem nahe der Stadt gelegenen Kammergute, ſollten die Verurtheilten durch Pulver und Blei aus dieſer Welt befördert werden, und damit das Beiſpiel durch Wiederholung um ſo tiefer wirke, war die Vollſtreckung des Todesurtheiles auf die drei Tage, den 18., 20. und 22. Juli vertheilt. Am 18. ſollten ſieben, am 20. vier und am 22. drei ſterben. Und ſo geſchah es auch. Unter Vortritt von weſtphäliſchem Militär wurden die Schlachtopfer zum Auguſtthore hinausgeführt. Mannſchaft vom erſten weſtphäliſchen Linien⸗ regimente, bei dem die Mehrzahl der Hinzurichtenden einſt gedient hatte, war zur blutigen Execution beordert; theilnehmend und tief ergriffen von dem Geſchick der Braven, folgte in dichtem Gedränge die Menge des Volkes. Feſten Schrittes gingen die Schill'ſchen Freiſchärler, die ja oft ſchon dem Tode in's Angeſicht geſchaut hatten, den ſie erwartenden Kugeln entgegen. Einige rauchten auf ihrem letzten Gange noch ihre Pfeife, unter Anderen der ſtattliche Wachtmeiſter Bandau, dem man den Dolman des zweiten brandenburgiſchen Huſarenregimentes, dem er einſt angehört hatte, gelaſſen hatte.
„Wir fochten,“ ſprach er,„als brave Soldaten; gleich iſt es für uns, ob wir hier oder in der Schlacht fallen, ehrenvoll ſterben wir immer.“ Solche Worte machten auch die weniger Beherzten muthig und hielten ſie aufrecht, bis die bleiernen Würfel knatternd aus den Flintenläufen rollten. Auf jeden Mann waren ſechs Kugeln gerechnet, zwei auf den Kopf und vier auf die Bruſt, dazu die Schützen kaum zehn Schritte weit von den Opfern aufgeſtellt. Man befahl den Verurtheilten, niederzuknieen und ſich die Augen verbinden zu laſſen. Die Meiſten verſchmähten dies, ſie waren muthig bis zum letzten Augenblicke. Bandau reichte ſeine Pfeife einem naheſtehenden, lautſchluchzenden Mädchen, zwei anderen der Anweſenden ein ſeidenes Tuch und ſeine noch nicht völlig geleerte Börſe.
Kaum hatte er ſich ſeiner letzten irdiſchen Habe entäußert und war mit ſeinen Unglücksgefährten in Reih und Glied getreten, ſo erfolgte der Mordruf:„Feuer!“ Es blitzte, und im Augenblicke ſchlugen zweiundvierzig Kugeln auf die ſieben Opfer und ſtreckten ſie zu Boden. Aber der kräftige Bandau rang noch unter Zuckungen mit dem Tode. Schreckliches Schau⸗ ſpiel! Schreckliche Zeit, die Zeit des Wahnes, daß der Kriegszweck alle noch ſo verabſcheuungswürdigen Mittel zur Befriedigung der Eroberungs⸗, Ruhm⸗ und Herrſchſucht heilige!
Für dieſe Sieben gab es kein Aufrichten mehr. Die Zweiundvierzig hatten zum zweiten Male geladen, ſchritten nunmehr dicht bis an die Opfer heran, ſetzten denen, die noch Spuren des Lebens zeigten, die Gewehrläufe vor die Stirn und vollendeten ſo den befohlenen Mord, daß das Hirn der Unglücklichen ihnen das Antlitz beſpritzte. Derſelbe Auftritt wiederholte ſich innerhalb fünf Tagen drei Mal, genug, um Allen, die es ſahen oder davon hörten und noch ein deutſches Herz in der Bruſt trugen, unaus⸗ löſchlichen Abſcheu gegen die Urheber ſolcher Gräuel einzuflößen. Und doch waren dieſe Tapfern, die dem Würgengel jener Tage erlagen, am Ende noch weniger zu beklagen, als ihre Cameraden, die in irgend einem Bagno als Galeerenſclaven ſchmachteten.
Die Zeit, welche immer kälter an der Schmerzensſtätte vergangener Tage vorübergeht, hatte nach und nach auch in St. Leonhard den Boden ſo verflacht, daß die Zeitgenoſſen die Stätte franzöſiſcher Barbarei nicht mehr wiederfanden und die Nachgeborenen darüber hingingen, ohne zu wiſſen, was einſt hier geſchehen. Im Jahre 1835 war von dem Richtplatze in St. Leonhard ſoviel Sand abgetragen, daß die Gebeine der Erſchoſſenen theilweiſe bloßgelegt waren. Da waren es drei Männer, der Fabri⸗ kant Wehl, der Paſtor Witling und der Domainenpächter Oppermann, die auf die Ehrenſchuld, welche man jenen Braven abzutragen habe, aufmerk⸗ ſam machten. Die Gebeine wurden vorläufig aufgehoben und bewahrt, bis im Auguſt 1836, beſonders durch die lebhafte Betheiligung der Braun⸗ ſchweiger, ein Denkmal an der Schädelſtätte in würdiger Ausſtattung zu Stande kam, das die Aufmerkſamkeit des Wanderers, der heute noch dort vorüberſchreitet, auf ſich lenkt. Jetzt, wo die Zahl der Mitkämpfer jener Unglücklichen wohl faſt ganz erloſchen ſein mag, iſt es Pflicht, ſo viel als möglich das Andenken an jene Edlen als hehre Beiſpiele echter Vaterlands⸗ liebe bei der Nachwelt lebendig zu erhalten.
Die Fabrikanten dramatiſcher Erzeugniſſe in Paris. Die Mit⸗ arbeiterſchaft bei den Productionen dramatiſcher Erzeugniſſe iſt nichts anders als eine Theilung der Arbeit, wie ſie in den Fabriken ſtattfindet. Man weiß, daß die Theilung der Arbeit eine große ſchnelligkeit in der Hervorbringung der Fabrikate dadurch bewirkt, daß jeder Arbeiter eine gewiſſe Virtuoſität in dem von ihm bearbeiteten Zweige erlangt. Wer in einer Uhrenfabrik zwanzig Jahre hindurch ausſchließlich Zifferblätter malt, oder in einer Stecknadelfabrik während eines Menſchenalters blos Köpfe zu den Stecknadeln dreht, muß doch am Ende eine außerordentliche mechaniſche Fertigkeit erlangen. Nun, ſo verhält es ſich gerade mit den meiſten Stücken, die jetzt in Paris fabricirt werden.
Die Hauptſtadt Frankreichs zählt an drei Dutzend Theater, die jeden Abend die Schauluſt des Publicums befriedigen müſſen. Da nun jedes
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