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Vor die anhebenden kynder vnd ander zu bichte[n] in der ersten bijcht / [Johannes Lupus]
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Schroffheit gethan zu haben. Die oben besprochene Er- klärung des Kl. Kat. wird einfach als katholischen Ur- sprunges abgethan(S. 402). Diese Auffassung charakterisiert sich selbst als ein subjektives Geschmacksurteil. Andere sahen bei Luther nicht eine Entwickelung, sondern nur ein unbestimmtes Schwanken. So kennt Pfisterer nur manche untergeordnete Differenzen aus der ersten Zeit des Wirkens Luthers(Luthers Lehre von der Beichte, Stuttgart 1857. Vorwort). Steitz(Die Privatbeichte und Privatabsolution der luth. Kirche u. s. w., Frankfurt a. M. 1854) misst den Differenzen allerdings ein grösseres Gewicht bei, aber auch nach seiner Auffassung ist es bei Luther wie bei der ganzen deutschen Reformation nur ein anfängliches Schwanken ge- wesen, ob die Privatabsolution nur als eine Spezies der Predigt angesehen oder ob ihr ein sakramentlicher Charakter beigelegt werden solle. Alle Bestimmungen, sagt er weiter, haben sich ihm trotzdem aus dem Sakramentsbegriff er- geben(Einleitung, S. VI). Diese Auffassung wird Luther nicht gerecht. Denn die anfängliche Unentschiedenheit war mehr als ein blosses Schwanken; es lagen hier innere Schwierigkeiten vor, die im Kampf einen Ausgleich suchten. Diese müssen aufgedeckt werden, damit man die Notwendig- keit der Entwickelung erkenne und dadurch zu einem Ver- ständnis derselben gelange. Noch Achelis(S. 71 f.) ist der Meinung, dass die beiden Auffassungen Luthers nicht die Endpunkte einer Entwickelung sind, sondern nebeneinander hergehen, je nachdem dieser oder jener Gesichtspunkt über- wiegt, und sich gegenseitig verwirren, da die obwaltende Verschiedenheit sich zu völligem Widerspruch steigern kann. Kliefoth(Liturg. Abh. Bd. II, Schwerin 1856) redet aller- dings von einer Entwickelung, ja er behauptet, man könnte eine Geschichte derselben schreiben, aber er thut diese Entwickelung zu einseitig ab, wenn er als ihr treibendes Motiv den negativen Einfluss der Schwärmer, Karlstadts, der Bauern, der Wiedertäufer, der Schweizer angiebt(S. 254, 255). Köstlin(Luthers Theologie, Stuttgart 1863) ist der einzige, der dieser Entwickelung im Laufe seiner ganzen Darstellung aufs genaueste nachgeht. Doch beschränkt auch er sich darauf, die Thatsächlichkeit dieser Entwickelung aufzuzeigen, ohne ihre innere Notwendigkeit zu beachten. Aber erst dadurch, dass wir dieselbe erkennen, wird unser Urteil über die beiden Auffassungen Luthers gekläart. Sonst schwankt stets das Urteil darüber, welche Auffassung als die eigentlich lutherische zu gelten hat. Je nach dem sub-

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