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Vor die anhebenden kynder vnd ander zu bichte[n] in der ersten bijcht / [Johannes Lupus]
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Glaubens als Voraussetzung der Absolution gedacht ist, um nicht in einen allzu schroffen Widerspruch zu den Er- klärungen der heiligen Schrift zu treten, um die Handlung des Priesters doch etwas Reales wirken zu lassen: sie wirkt den Glauben und dadurch das, was als Hauptsache erklärt wird, nämlich das Bewusstsein um die Gnade. Das andere mal wird der Glaube als der Absolutionshandlung voraus- gehend gedacht, um durch diese Forderung über die katho- lischen Forderungen hinauszukommen. Im ersten Fall ist es unerklärlich, wie eine remissio aute remissionem möglich ist, im zweiten, wozu der Trost der Absolution so schlechter- dings nötig ist.

Wir sehen also, dass die Zusammenfügung dieser Ge- danken und ihre Einfügung in das Ganze mit einigen Schwierigkeiten verbunden ist. Es wäre gewiss zu viel, zu behaupten, dass diese Unebenheiten der Grund für das Aufgeben der Gedanken gewesen wären. Die Kraft, den Gedankenzusammenhang zu sprengen, lag in der Erkenntnis, mit der Schrift nicht völlig im Einklang zu stehen. Denn in den eigenen Gedanken liegende Widersprüche, auch klarer und stärker hervortretende sind Luthers impulsiver Natur nicht fremd. Immerhin konnte bei dem Mangel an innerer Geschlossenheit dieser Gedanken auch ihre Wider- standsfähigkeit gegenüber den aus der heiligen Schrift er- wachsenen Bedenken nur eine geringere sein.

Endlich drängt auch Luthers, in seiner Erfahrung ruhendes religiöses Empfinden zu einer weiteren Entwicke- lung seiner Auffassung von der Busse. Der hohe Wert der Absolution stand ihm auf Grund individuellen Erlebens von vornherein fest. Das zeigt sich darin, dass er die Busse anfänglich als Sakrament festhielt und bei dieser Wertung derselben thatsächlich beharrte, auch als er, sich dem Mangel des Schriftzeugnisses fügend, ihr diesen Charakter absprach. In der Schriftde captivitate babylonica ecclesiae praelu- dium(1520) giebt er die Bezeichnung der Busse als eines Sakramentes auf. Im Anfang bezeichnet er sie noch als ein Sakrament(W. A. VI, 543 cf. 501). Am Schluss aber spricht er ihr diesen Charakter ab, weil ihr das signum visibile und das divinitus institutum fehlt(572). Als das Kennzeichen des Sakramentes im eigentlichen Sinn werden hier die annexa signa bezeichnet. Wenn Luther deshalb in der SchriftWider die 32 Artikel der Theologisten zu Löwen 1545 erklärt:Gerne bekennen wir, dass die Busse ein Sakrament sei, soferne die Absolutio der Schlussel und