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könnten, gerade der Glaube, auf den es ankommt und durch den allein wir uns die Gnade Gottes aneignen können, wird ihnen abgesprochen. Während die Forderung wahren Glaubens als Voraussetzung der göttlichen Gnade sonst den Angel- punkt der Darstellungen Luthers bildet, begnügt er sich hier mit einem Glauben, der so sehr unterbewusst ist, dass die Betreffenden vielmehr das Gegenteil davon zu empfinden glauben.
Doch auch in diesem Zusammenhange genügt Luther nicht überall die Annahme solchen Glaubens. An anderen Stellen fordert er nicht allein den Glauben auf Grund der geglaubten Drohung, welcher der Reue und Verzweiflung entspricht, sondern auch den Glauben auf Grund der ge— glaubten Verheissung. Wem es an dem Glauben fehlt, soll nicht hinzutreten zur Absolution, denn er tritt ficte hinzu und empfängt das Gericht(W. A. I, 595). Danach hat der Beichtvater zu forschen, ob der Beichtende glaubt, dass er von ihm absolviert werden könne(S. 596). Das be- deutet aber für Luther nichts Geringeres als die Frage, ob er den der Absolutionshandlung zugrunde liegenden Ver- heissungsworten Christi glaubt, und darin liegt wiederum die Frage, ob er den Glauben hat, welcher identisch ist mit dem Glauben an und Trauen auf Christi Person. Ein solcher Glaube ist allerdings nötig, wenn wir wirklich von einer remissio aute remissionem reden wollen. Ein Glaube aber, welcher auf jene Verheissungen baut, trägt seinem Wesen nach nicht allein die Vergebung, sondern auch das Bewusstsein der Vergebung in sich. Sonst ist kein Ver-— trauen weder zu Christi Person noch zu seinen Verheissungen vorhanden. Die Konsequenz solchen Glaubens ist eben der Grundsatz: Impossibile est esse Christianum, quin Christum habeat, Quodsi Christum, et omni simul quae Christi(W. A. I, 593). Da auch der Glaube, zumal wenn er im Werden begriffen ist, starken Schwankungen ausgesetzt sein kann, so würde die Absolutionshandlung auch bei Voraussetzung solchen Glaubens ihre hohe Bedeutung um ihrer stärkenden Kraft willen behalten, aber etwas absolut Neues würde nicht durch sie gesetzt und sie würde nicht mehr die klare Grenzscheide bilden zwischen der dem Bewusstsein fremden und der zum Bewusstsein gebrachten Vergebung.
So schwankt Luther zwischen der Forderung dieses Glaubens und der Behauptung, der Glaube sei nicht vor- handen, er solle erst durch die Absolution gewirkt werden. Der Gegensatz besteht darin, dass einmal das Fehlen wahren
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