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Vor die anhebenden kynder vnd ander zu bichte[n] in der ersten bijcht / [Johannes Lupus]
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infusionem gratiae ante remissionem sacerdotis, dass diese infusio aber so sehr sub forma irae verborgen sei,ut homo incertior sit de gratia, cum fuerit ipsa praesens, quam cum est absens. Luther lässt durch diese Applikation der ver- gebenden Gottesgnade ans Bewusstsein des Sünders den »Frieden gewirkt werden, welcher die Ergänzung der von Gott objektiv gewirkten Gnade bildet(S. 542). Es liegt hier eine rein deklarative Auffassung der Sündenvergebung vor, und Luther selbst sagt ausdrücklich: Non ergo prius solvit Petrus quam Christus, sed declarat et ostendit solutionem.

Zu dem gleichen Resultat führt eine Vergleichung der Thätigkeit des Priesters im alten Bunde mit der des Priesters im neuen Bunde. Der Unterschied besteht nicht darin, dass dort eine deklarative, hier eine effektive Sündenver- gebung stattfindet, sondern beidemale findet eine deklarative Reinigung statt, dort des Fleisches, hier des Geistes. Dort musste die Reinigung deklarativ sein, weil der Priester weder sich selbst noch einen anderen dadurch thatsächlich rein am Fleisch machen konnte. Dasselbe aber, was dort am Fleisch geschah, geschieht jetzt an den Gewissen(W. A. I, 544). Soweit Luther nicht in Konflikt mit der Bibel kommt, vertritt er diese Auffassung ohne alles Schwanken.

In der Concl. XXXVIII treten uns noch einmal in ausführlicher Darlegung die in der Concl. VII vertretenen Gedanken entgegen. Wiederum begründet er die Not- wendigkeit des priesterlichen Spruches lediglich mit der Schwäche der menschlichen Natur. Omnia enim perverse agit homo, timens ubi non est timendum sed sperandum scilicet post peccatum(d. h. sobald die Sünde als Sünde empfunden und bereut wird), presumens, ubi non est praesumendum, scilicet ante peccatum(W. A. I, 594). Die Grösse der Gnade, welche uns nicht nur die Sünden vergiebt, sondern auch an den Gütern Christi Anteil ge- währt, weckt das Misstrauen des Sünders, welches durch das iudicium clavis zerstreut werden soll.

Welchen Wert auch der einzelne dieser zweifellos deklarativen Auffassung der Absolution beimessen mag, niemand wird sich der Erkenntnis verschliessen, dass wir es hier mit einer in sich unfertigen, nach Klärung ringenden Anschauung Luthers zu thun haben. Der sonstigen Art Luthers entgegen zeigen dies seine eigenen Ausserungen. Während sonst auch die Anschauungen, welche später wieder aufgegeben worden sind, mit aller Sicherheit und be-