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und entscheidet sich für die deklarative.„Papa non potest remittere ullam culpam nisi declarando et approbando re- missam a deo.“(These 6 f., Th. 38, W. A. I, 233 u. 235). Den Angriffen Ecks gegenüber bekennt er freilich, in diesem Punkte noch zu keinem bestimmten Resultat gekommen zu sein. Zwar will er an jener Anschauung festhalten, bis er eines besseren belehrt werde, doch erklärt er die 6. These „non ex animo“ gestellt zu haben, sondern um andere da- rüber zu hören(W. A. I, 287, 288).
Auf einen ähnlichen Standpunkt stellt er sich in den Resolutionen in der Conclusio VI(W. A. I, 539). Er steht nicht an, seine ignorantia wiederum zu bekennen. Hier empfindet er dem biblischen Text gegenüber die Schwierig- keit einer deklarativen Auffassung. Denn in dem Text heisst es nicht: Quodcumque ego solvero in caelis, tu solves super terram, sondern umgekehrt. Daraus scheint ihm eher zu folgen, dass Gott die Lösung des Priesters bestätigt, als dass das Gegenteil stattfindet.„Textus certe habet, quod omnia soluta in ecclesia sint et in caelo soluta.“ Eine gewisse Lösung der Schwierigkeit scheint er durch die Lehre zu versuchen, dass niemand mit Gott versöhnt werden könne, der nicht zuvor mit der Kirche— saltem voto— versöhnt sei. Aber es bleibt für ihn doch noch die Frage, ob der mit der Kirche Versöhnte auch alsbald mit Gott versöhnt sei. Seine Empfindung sträubt sich, diese scheinbare Kon- sequenz des Textes zu ziehen.
Diese Schwierigkeit kleidet sich in der Concl. VII (S. 539 ff.) auf Grund des Schlusses„Quod deus non remittat culpam, nisi sit prior remissio sacerdotis“ in die Frage: Wie kann diese remissio des Priesters stattfinden ante gratiam infusam, d. h. vor der remissio dei, da der Mensch vor der Wirkung der Gnade überhaupt nicht den Wunsch nach einer remissio, auch nicht des Priesters haben kann? Hier kommt er zu der Lösung, dass Gott in dem Sünder auch die Reue, die Empfindung des Sündenelends wirkt, und dass dies eben der Anfang seiner Gnade ist. Je stärker aber diese Gnade wirkt, desto weniger kann der Mensch dazu kommen, darin die Gnadenhand Gottes zu erkennen und in der Erkenntnis der Gnade Befreiung von der Sünde und Frieden zu finden. Von sich aus glaubt der Mensch nur die effusio irae dei zu erkennen. Darum muss er zu der Kirche seine Zuflucht nehmen und sich auf ihr Urteil stellen. Auf Grund dieser Deduktion kommt Luther zu dem Schluss, dass zwar die remissio culpae geschieht per


