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Gebote sich verbreiten solle(s. unten den letzten Nutzen, der aus der regelmässigen Verlesung sich ergiebt) ¹), so bestätigt er das ausdrücklich. Gilt es doch auch als ausgemacht, dass in Süddeutschland und am Rhein— und namentlich in den Städten— das kirchliche Leben noch am regsten war(vgl. Th. Kolde, Martin Luther I, S. 12 f.).
Die Katechese jener Zeit bestand offenbar lediglich darin, dass der Text der Hauptstücke vom Geistlichen vom Ambo aus vorgesagt und vom Volke nachgesprochen wurde, wie Wolff das anschaulich schildert(s. u. den ersten Nutzen). So wurden von alters her Glaube und Vaterunser den Laien eingeprägt²); nun möchte Wolff auch die zehn Gebote so behandelt sehen. Dass diese den alten Patenhauptstücken hinzugefügt werden, das ist sein Ideal; eine wesentliche Anderung der gegenwärtigen Praxis zu fordern, kommt ihm nicht in den Sinn: ein Zeichen, dass es selbst den Besseren jener Zeit ferne lag, eine Auslegung von der Katechese zu verlangen ³). Dazu waren die Predigten da, die in unserer Zeit freilich meist nur die zehn Gebote alljährlich in den Fasten(so die angeführten Synoden v. Eichstädt) oder auch nur alle paar Jahre(so unten Wolff) behandelten. Von ihren Erfolgen für die religiöse Förderung des Volkes denkt Wolff sehr gering.
Aus den Ausdrücken explicacio decem preceptorum und explicare möchte man auf eine Erklärung schliessen ⁴), aber sie bedeuten dem ganzen Zusammenhang nach nichts weiter, als die Namhaftmachung der einzelnen Gebote(vgl. in singulari et particulari) gegenüber der Gewohnheit, das göttliche Gesetz nur mit seiner Summe, dem Doppelgebot der Liebe(Matth. 22, 37 ff., Mark. 12, 30 f., vgl. Lev. 19, 18 und Deut. 6, 5), anzuführen. Wolffs Ausführungen machen klar, wie tief dieses, in dem man die neutestament-
²) Vgl. auch unten forte illis in nova civitate seclusis(S. 306), das zu bedeuten scheint, dass Leute aus anderen Gemeinwesen sich mit Unkenntnis entschuldigen.
²) Der Ausdruck im ersten Nutzen ut in symbolo apostolorum soll doch wohl bedeuten, dass das Credo in der dort angegebenen Weise traktiert wurde.
3³) Vergl. Luther in der deutschen Messe: Nicht alleine also, dass sie die Wort auswendig lernen noch reden, wie bisher ge- schehen ist u. s. w. Erl. Ausg. 22, 232..
⁴) Wenn er von„Erklärung“ sprechen will, scheint Wolff die Ausdrücke exposicio und declaracio— vgl. die vorhin angeführte Unterschrift— zu gebrauchen. Auch praedicare braucht— Z. B. in den Synodalverordnungen— durchaus nicht immer„Predigen“ zu be- deuten, sondern heisst oft einfach„laut Rezitieren.“


