Druckschrift 
Vor die anhebenden kynder vnd ander zu bichte[n] in der ersten bijcht / [Johannes Lupus]
Seite
26
Einzelbild herunterladen

296

liche Form des Gesetzes gesehen und das man deshalb an seine Stelle gesetzt hatte, dem Bewusstsein des Volkes sich eingeprägt hat. Doch hat es seine Moral nicht vertieft, sondern, ebenso äàusserlich verstanden wie einst in den Tagen der Pharisäer, bedenklich verflacht.

Wolff hofft, dass die zehn Gebote, wenn man sie im öffentlichen Gottesdienste vorspräche, auchzu den Kindern kommen würden. Er kann das indirekt gemeint und an die Vermittelung durch den haàuslichen Unterricht gedacht haben. Wahrscheinlicher ist, dass er auf die Anwesenheit der Kinder bei jenen sogenannten Katechesen rechnet. Besonderen kirchlichen Jugendunterricht aber kennt er nicht. Es ist anerkennenswert, dass er überhaupt der Kinder gedenkt denn das ist in jener Zeit eine Selten- heit ¹), aber es ist auch bezeichnend, dass die Rücksicht, auf sie erst an elfter Stelle steht. Wolff weiss, wie wert- voll die Jugendunterweisung ist, und doch kann er nicht unterlassen, ihrem Lob eine Rechtfertigung des Unterrichts der Alten hinzuzufügen(s. u.). Die Hauptsache ist ihm doch der Volksunterricht, von dem dann etwas für die Jugend abfallen mag.

Dem gegenüber berührt es seltsam, wenn Heinrich Brück(Der religiöse Unterricht für Jugend und Volk in der zweiten Hälfte des 15. Jahrh., Mainz 1876, S. 13) mit Entrüstung die Feinde der Kirche zurückweist, die sie be- schuldigten, dass sie damals die religiöse Ausbildung der Jugend vernachlässigt habe, und wenn er ihre Gewissen- haftigkeit bei Erteilung des Religionsunterrichts rühmt; oder wenn Peter Göbl in seiner Geschichte der Katechese im Abendlande(Kempten 1880, S. 97) behauptet, dass der Eifer für die religiöse Unterweisung der Jugend und des Volkes, der sich im letzten Jahrhundert vor der Reformation kund gab, vorher und nachher kaum erreicht, jedenfalls nie sei übertroffen worden. Wolff kann ihnen für ihre Lobeserhebungen kein Gewährsmann sein.

Der nachfolgende Abdruck richtet sich durchweg ge- nau nach dem Original. Nur sind die Abkürzungen aufge- löst(die zweifelhaften Faälle sind angemerkt) und die Inter- punktion ist vervollkommnet. Schon dadurch ist das Ver- ständnis erleichtert; hier und da sind noch Anmerkungen

¹) Vergl. z. B. was die Württembergische Kirchengeschichte (Calw. 1893, 8. 235) darüber sagt, dass auf keiner Diözesan-Synode dieses Zeitraums der Klerus ermahnt wurde, sich des Jugendunter- richts anzunehmen.

jrrzugef ASungel nicht 2u0 ganzen? lettern Originals ſ le dan nit dem bos fuers qu vmb das schelden. rnkusche dan vno lephan eren, da leebe hy. vnstede. man diel so bistu gelium: suum p hubsches Lar hube hubsch Nan ysz Sch Je er dasz daz er d lehen 8 gesteyn vnd gebt dequeme

nd hubs Au vnd;

lter d dich: