laut Urteil des Sondergerichts in Warschau vom 12. November 1941 zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 12. November 1941 voll- streckt.
Auerswald’)
IV 2)
Es ist daher vollkommen ungerechtfertigt, die Sondergerichte als„Blut- gerichte“ zu bezeichnen. Gewiß wird gegen jeden Rechtsbrecher mit der Schärfe des Gesetzes vorgegangen, aber diese Schärfe trifft eben nur denjenigen, der bewußt die herrschende Ordnung sabotiert hat.
Va) Dr. Frank: Gegen das Verlassen des Ghettos durch Juden müsse und werde mit aller Schärfe vorgegangen werden. Die aus diesem Grunde gegen Juden verhängte Todesstrafe müsse fürderhin schnellstens voll- streckt werden.
(Regierungssitzung am 16. Dezember 1941 in Krakau)
20) Heinz Auerswald war„Kommissar“ des jüdischen Wohnbezirks in Warschau. 21)„Zwei Jahre Aufbauarbeit im Distrikt Warschau“, Warschau 1941, Seite 57. 22) Poliakov-Wulf I, Seite 183— Dr. Franks Tagebücher.
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