Vorwort
1. Jahre der Gesetze
In wahrhaft hektischem Eiltempo folgten Berliner Schnellbriefe anti- jüdischen Inhalts im September 1939 den in Polen einmarschierenden deutschen Truppen.
Bereits am 21. September 1939 richtete Heydrich einen derartigen Schnellbrief an die Chefs aller Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und zwar mit dem Vermerk:„Betrifft Judenfrage im besetzten Gebiet“. U. a. heißt es darin:
„Ich nehme Bezug auf die heute in Berlin stattgefundene Besprechung und weise noch einmal darauf hin, daß die geplanten Gesamt- maßnahmen(also das Endziel) streng geheim zu halten sind.
Es ist zu unterscheiden zwischen
1) dem Endziel(welches längere Fristen beansprucht) und
2) den Abschnitten der Erfüllung dieses Endzieles(welche kurzfristig durchgeführt werden).
Die geplanten Maßnahmen erfordern gründlichste Vorbereitung sowohl in technischer, als auch in wirtschaftlicher Hinsicht.“°)
Der neu ernannte Generalgouverneur Dr. Hans Frank begann sofort, im gleichen Tempo Gesetze zu erlassen. Bis zum 1. Januar 1940 ver- öffentlichte er sie im„Verordnungsblatt des Generalgouverneurs für die besetzten polnischen Gebiete“. Später benannte man das Blatt etwas kürzer„Verordnungsblatt für das Generalgouvernement“.
Schon am 26. Oktober 1939 erschien das Gesetz über den Arbeits- zwang für Juden; am 20. November des gleichen Jahres wurden Maß- nahmen zur„Sicherstellung jüdischen Vermögens“ veröffentlicht; 3 Tage später erfuhr man, daß alle Juden und Jüdinnen, die das 10. Lebensjahr überschritten hatten, den Judenstern tragen mußten; am
a)„Nazi Conspiracy and Aggression“, Washington 1946, Band IV, Seite 97.
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