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Vom Leben, Kampf und Tod im Ghetto Warschau / Josef Wulf
Entstehung
Seite
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I on) Die Juden haben im Zuge der Umsiedlung nach Warschau zum größten Teil das Kreisgebiet verlassen. Nur nochRestkommandos sind jeweils in den einzelnen Ghettos zurückgeblieben zur Abwicklung von Auf- räumungsarbeiten und dergleichen.

Ordnungsgemäß...')

Auf Grund des$ 5 Abs. 1 des Erlasses des Führers und Reichskanzlers vom 12. Oktober 1939(Reichsgesetzbl. I, S. 2077) verordne ich:

Kommissar für den jüdischen Wohnbezirk Sn

(1) Der Distriktchef in Warschau wird ermächtigt, im Rahmen der von der Regierung des Generalgouvernements gegebenen Richtlinien die zur Ordnung des jüdischen Wohnbezirks in Warschau erforder- lichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen.

(2) Er setzt einen Kommissar für den jüdischen Wohnbezirk in War- schau ein.

(3) Der Kommissar für den jüdischen Wohnbezirk in Warschau bedient sich zur Durchführung seiner Aufgaben 1. der Transferstelle Warschau(8 3), 2. des Obmanns des Judenrates in Warschau(8 5).

82 Der Kommissar für den jüdischen Wohnbezirk in Warschau ist dem Distriktchef in Warschau(Abteilung Innere Verwaltung) unterstellt. In seiner Dienststelle wird je ein Referat für allgemeine Verwaltungs- angelegenheiten und für Wirtschaftsfragen gebildet.

erlaıns Weinsitieil ke 83

(1) Die Transferstelle Warschau ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Satzung der Distriktchef in Warschau erläßt.

14) Archiv des J. H. I. Auszug aus einem Rapport des Kreishauptmanns von Lowicz am 15. März 1941. 15) Verordnungsblatt für das Generalgouvernement 1941, Seite 211.

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