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Judenverfolgung im Dritten Reich / Wolfgang Scheffler
Entstehung
Seite
79
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(24)Abwanderung JUDISCHE KULTUSVEREINIGUNG ZU BERLIN EV. Berlin N4, den 18.9. 42

Herrn/Frau/Fräulein Transport-Nr.: Betr.: Abwanderung Ihre Abwanderung ins Protektorat ist für den Do. 24. 9. 42 behördlich angeordnet worden. Diese Anordnung gilt für Sie und Ihre Ehefrau, soweit Sie zur Abgabe der Vermögenserklärung aufge- fordert sind. Das mitzunehmende Gepäck setzt sich zusammen aus Reise- und Handgepäck. Als Reisegepäck darf lediglich ein Coupekoffer und ein Rucksack, der höchstens von der Hüfte bis zur Schulter reicht, mitgenommen werden. Da die Mitnahme des Reisegepäcks bei der Abholung aus Ihrer Wohnung nicht möglich ist, ist es am So. 20. 9. in der Zeit von 9 bis 13 Uhr in der unterstrichenen Bezirksstelle der Kleider- kammer abzuliefern:

I. Mitte: Auguststraße 17 IV. Södwest: Münchener Straße 37

Il. Söden: Thielschufer 10-16 V. Charlottenburg: Pestalozzistraße 14-15 Ill. Norden: Eberswalder Straße 26 Das Handgepäck darf nur aus einem Stück bestehen, enthaltend:

Nachtzeug, eine Decke, Eßgefäß, Löffel, Trinkbecher und Lebensmittel.

Das ‚gesamte mitzunehmende Gepäck darf nicht mehr als 50 kg wiegen! Wer sich nicht an diese Bestimmungen hält, muß mit dem Verlust seines Gepäcks rechnen. Am Mo. 21. 9. ab 8 Uhr wird Ihre Wohnung durch einen Beamten versiegelt werden. Sie müssen sich zu diesem Zeitpunkt bereithalten. Wohnungs- und Zimmerschlüssel sind dem Beamten aus- zuhändigen. Sie selbst werden dann mit einem von uns bestellten Wagen nach der Sammel- unterkunft Große Hamburger Straße 26 gebracht werden. Etwa vorhandene Sparkassenbücher und Banksparbücher etc., Wertpapiere, soweit sie nicht bei einem Bankunternehmen aufbewahrt werden, Hypothekenpfandbriefe, Bankbelege usw., kurz alle Hinweise, die über Ihr Vermögen Aufschluß geben, und etwa vorhandene Tresorschlüssel sind in einem festen unverschlossenen, aber verschließbaren Umschlag in der Sammelunterkunft Große Hamburger Straße 26 abzuliefern. Auf dem Umschlag sind Ihr Name, Ihre Anschrift sowie Trans- port-Nummer genau anzugeben. Für die Verpflegung in der Sammelunterkunft und während der Bahnfahrt wird von uns gesorgt werden. Jedoch sollen die im Haushalt befindlichen Lebensmittel, insbesondere Abendbrotstullen, im Handgepäck mitgebracht werden. In der Sammelunterkunft und während der Bahnfahrt stehen Krankenbehandler und Pflegepersonal zur Verfügung. Eine Verabreichung etwa erforderlicher Medikamente findet ausschließlich durch das Sanitätspersonal statt. Absendung schriftlicher oder mündlicher Benachrichtigungen sowie die Erteilung von Aufträgen an die Helfer des Durchgangsheimes ist verboten. In der Anlage ist ein Merkblatt beigefügt, das alle zu beachtenden Anweisungen enthält. Wir bitten Sie herzlich, diese Anweisungen genauestens zu beachten und die Transportvorbereitungen in Ruhe und Besonnenheit zu treffen. Unsere von der Abwanderung betroffenen Mitglieder müssen sich bewußt sein, daß sie durch ihr persönliches Verhalten und die ordnungsgemäße Erfüllung aller Anweisungen entscheidend zur reibungslosen Abwicklung des Transportes beitragen können. Es ist selbstverständlich, daß wir, soweit dies zugelassen ist, alles tun werden, um unseren Gemeindemitgliedern beizustehen und ihnen jede mögliche Hilfe zu leisten.

Jüdische Kultusvereinigung zu Berlin e.V.

Der Vorstand

(Nicht veröffentlicht; Original im Besitz des Verf.)