Druckschrift 
Judenverfolgung im Dritten Reich / Wolfgang Scheffler
Entstehung
Seite
74
Einzelbild herunterladen

(16) Die Durchführung SS-Sturm 10/25 Geldern, den 14. November 1938 Betr.: Aktion gegen die Juden Bezug: Telef.-Anruf 111/25 vom 14. November 1938 An den SS-Sturmbann 111/25 Die Aktion innerhalb des Kreises Geldern sowie in Xanten wurde ausschließlich von Angehörigen des SS-Sturmes 10/25 durchgeführt. Die Anordnungen ergingen am 10. November 1938 gegen 3.30 Uhr fernmündlich vom SS-Sturmbann 111/25. Die erste Maßnahme war die Inbrandsetzung der Synagoge in Geldern gegen 4 Uhr morgens. Bis 9 Uhr vormittags war diese bis auf die Umfassungsmauern niedergebrannt. Sichergestellt wurden einige Bibeln in hebräischer Schrift. Zur selben Zeit wurde die Inneneinrichtung der Synagoge in Xanten(ein Privathaus) restlos zerstört. An jüdischen Geschäften waren innerhalb des Sturmgebietes zwei vorhanden, deren Einrichtung und kleiner Warenbestand ebenfalls vollkommen zerstört wurden. Bei den restlichen Juden, ehemalige Viehjuden und jetzige Privatleute, wurde die Wohnungs- einrichtung total demoliert und unbrauchbar gemacht, nachdem die Schaufenster und Fenster- scheiben vorher eingeschlagen waren. Den Juden selbst ist in keinem Falle etwas geschehen, die meisten hatten sich auf die Dauer der Aktionen mehr oder weniger unsichtbar gemacht. Gegen 9 Uhr vormittags(am 10. November) war die Aktion restlos durchgeführt. Insgesamt wohnen im Kreise Geldern 12 jüdische Familien. Bis gegen 11 Uhr wurden sämtliche männlichen Juden von 15-70 Jahren durch die Polizei inhaftiert und in die örtlichen Arrestlokale vorläufig unter- gebracht. Im Verlaufe des 11. November 1938 beteiligten sich Angehörige des SS-Sturmes 10/25 an einigen Haussuchungen bei Juden, wobei nach Schriftmaterial und Waffen gefahndet wurde. Es wurden weder Waffen noch anderes Material gefunden. Die Bevölkerung verhielt sich den Demonstrationen gegenüber passiv. Der Brand der Synagoge hatte eine größere Zuschauermenge angelockt, die diesem Schauspiel zusah. Da größere Geschäfte nicht vorhanden waren, ist es zu Plünderungen nicht gekommen. Ein Streifendienst zusammen mit der Polizei war deshalb nicht notwendig.

Der Führer des SS-Sturms 10/25 m. d. F. b.

(unleserlich)

(Original in der Wiener Library, London.) SS-Obersturmführer

(17) Aus dem Urteil des Obersten Parteigerichts

... hat die letzte Hauptverhandlung in der Sache Schenk ergeben, daß der erste bekanntgewor- dene Fall der Tötung eines Juden, und zwar des polnischen Staatsangehörigen, dem Reichs- propagandaleiter Pg. Dr. Goebbels am 10. November 1938 etwa gegen 2 Uhr gemeldet und dabei der Auffassung Ausdruck gegeben wurde, daß etwas geschehen müsse, um zu verhindern, daß die ganze Aktion auf eine gefährliche Ebene abglitte. Pg. Dr. Goebbels hat nach der Aussage des stellvertretenden Gauleiters von München-Oberbayern sinngemäß darauf geantwortet, der Melder solle sich wegen eines toten Juden nicht aufregen, in den nächsten Tagen würden Tausende von Juden daran glauben müssen. In diesem Zeitpunkt hätten sich die meisten Tötungen durch eine ergänzende Anordnung noch verhindern lassen. Wenn dies nicht geschah, so muß aus dieser Tatsache wie aus der Äußerung an sich schon der Schluß gezogen werden, daß der schließliche Erfolg gewollt, mindestens aber als möglich und erwünscht in Rechnung gestellt wurde. Dann hat aber der einzelne Täter nicht nur den vermeintlichen, sondern den zwar unklar zum Ausdruck gebrachten, aber richtig erkannten Willen der Führung in die Tat umgesetzt. Dafür kann er nicht bestraft werden....

(Bericht des Obersten Parteigerichts an Göring vom 13. Februar 1939; IMT Bd. XXXII, 5.28 f.; PS-3063.)

74

Ger

(18) Im Ko 1, Wir wur Nach langer| hausen, Als\ Ohrfeigen, Fi den riesigen, geordnet und ‚Ihr seid hie müßt als Gei hier nicht in zu leisten. Di dammt gut.\ geladen. Wer müßt ihr abaı Wir standen

paar Minufer Boracke gefül gegen Quittu geschoren wu einem blau-w Appellplatz z Während wir treten. In mei von einem$$ Dies sah der gebracht, und ihn zu bändic mit lauter St dos menschen $$-Mann schlı und brüllte v. schon ohnmä Meffer in die Wiedergesehe Nun kamen\ Personen hine dem Fußbode Kranke warer geholt werde Ewa 25 Persc Todeskampf| Wenn wir mc Einige tote N leben selbst

enden im Loc Walde) und: 9egen die Ein strenger\ Tagesordnung Tausame Sr Yölig nackt