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(14) Erklärung der Reichsvertretung
Die„Reichsvertretung der deutschen Juden“ hat in ihrer Sitzung vom 29. Mai 1933 die nach- folgende Erklärung beschlossen:
Die deutsche Judenfrage verlangt ein klares Wort der deutschen Juden. Vor dem deutschen Judentum steht das Schicksal, zum Entrechteten in der deutschen Heimat zu werden. In ihrer Ehre getroffen, können die deutschen Juden als kleine Minderheit im deutschen Volke sich nicht verteidigen. Aber es darf ihnen nicht verwehrt sein, ihre Haltung offen und aufrichtig kundzutun.
Die deutschen Juden weisen es von sich, als die Anhänger oder Urheber irgendeines„Systems” angeprangert zu werden, während sie in Wahrheit es immer bewiesen haben, daß sie sich jeder staatlichen Ordnung willig und freudig unterordnen, wenn sie ihnen Würde, Arbeit und Freiheit läßt.
Die deutschen Juden lehnen es ab, immer wieder auf ihre jahrhundertealte deutsche Kultur zu verweisen, auf ihre geschichtliche Verbundenheit mit deutschem Land und deutschem Geist; sie lehnen es ab, ihre für Deutschlands Ehre gefallenen jüdischen Brüder immer wieder als Zeugen auf- zurufen, Die Wirklichkeit der Geschichte spricht für sie, spricht von ihrer Arbeit, ihrem Willen und ihrer Treue.
Unsere Überzeugung ist, es erwarten zu dürfen, daß auch die Auseinandersetzung mit uns auf dem Boden des Rechts und mit Waffen der Vornehmheit geführt werde, daß eine ehrliche Klarheit über unseren Platz und unseren Weg in dem Raume des Lebens geschaffen werde....
Wüdische Rundschau, 38. Jahrg. Nr. 43/44[30. Mai 1933], S. 226, Spr.3))
(15) Der befohlene Pogrom
Der Befehl des Gruppenführers, der dem Stabsführer der Gruppe, Oberführer Römpagel in der Nacht vom 9. zum 10. November 1938 telefonisch übermittelt wurde, ist von diesem wie folgt schriftlich zusammengefaßt worden:
„Sämtliche jüdischen Geschäfte sind sofort von SA-Männern in Uniform zu zerstören. Nach der Zerstörung hat eine SA-Wache aufzuziehen, die dafür zu sorgen hat, daß keinerlei Wertgegen- stände entwendet werden können. Die Verwaltungsführer der SA stellen sämtliche Wertgegenstände einschließlich Geld sicher.
Die Presse ist heranzuziehen.
Jüdische Synagogen sind sofort in Brand zu stecken, jüdische Symbole sind sicherzustellen. Die Feuerwehr darf nicht eingreifen. Es sind nur Wohnhäuser'arischer Deutscher zu schützen von der Feuerwehr. Jüdische anliegende Wohnhäuser sind auch von der Feuerwehr zu schützen, allerdings müssen die Juden raus, da Arier in den nächsten Tagen dort einziehen werden.
Die Polizei darf nicht eingreifen. Der Führer wünscht, daß die Polizei nicht eingreift.
Die Feststellung der jüdischen Geschäfte, Läger und Lagerhäuser hat im Einvernehmen mit den zuständigen Oberbürgermeistern und Bürgermeistern zu erfolgen, gleichfalls das ambulante Gewerbe.
Sämtliche Juden sind zu entwaffnen. Bei Widerstand sofort über den Haufen schießen.
An den zerstörten jüdischen Geschäften, Synagogen usw. sind Schilder anzubringen mit etwa folgendem Text:
Rache für Mord an vom Rath.
Tod dem internationalen Judentum.
Keine Verständigung mit den Völkern, die iudenhörig sind.
Dies kann auch erweitert werden auf die Freimaurerei.”
(Aus dem Urteil des Obersten Parteigerichts, vom 20. Januar 1939 in Sachen des August Frühling und Genossen, 5. 7 f.; Original im Institut für Zeitgeschichte, München.)


