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Menschen beherbergen Tuberkelbazillen, fast alle Völker der Erde Juden; eine chronische, schwer heilbare Infektion. So wenig der menschliche Körper die Tuberkelbazillen in die Organisation seiner Gemeinschaft aufnimmt, so wenig nimmt eine natürliche, artgleiche Volksgemeinschaft Juden in ihren organischen Verband auf; sie werden im besten Falle als Parasiten ertragen. Überall in der Natur ist der Wirt vom Parasiten scharf unterschieden. Der Wirt muß, damit er leben kann, der Stärkere sein. Ist der Parasit stärker, dann gehen oft beide, immer aber der Wirt zugrunde. Der Tuberkulose erliegen schwache Menschen eher als kräftige, die jüdische Infektion befällt nur rassisch schwache Völker....”
(Oberfeldarzt Dr. Peltret in: Deutsches Ärzteblatt, Juni 1935; zit. nach Jüdische Rundschau, 40. Jahrg. Nr. 49[18. Juni 1935], S. 2, Sp. 2.)
(9) Beim Juden wird Unanständigkeit vermutet
...„Es gibt eine Art der Gesetzeskunst, die man ohne weiteres als Gesetzesumgehungskunst kenn- zeichnen kann. In dieser Kunst ist der Jude Meister. Seit Jahrtausenden bedeutet die reine Gesetz- lichkeit das theologische System seiner Rasse, und wir wissen, daß jenes Buch, welches der voll- kommene Ausdruck der Technik des Buchstabens ist, der Talmud, keinem anderen Zweck dient, als dem Nutzen des jüdischen Volkes und dem Schaden aller anderen Völker.....
Es ist zu verstehen, wenn eine Behörde einmal getäuscht wird. Weniger verzeihlich ist es schon, wenn sie sich durch einen Juden täuschen läßt. Denn während bei einem Volksgenossen die An- ständigkeit präsumiert werden kann, muß beim Juden wie bei jedem Rassefeinde die Unanständig- keit vermutet und die Anständigkeit für jeden einzelnen Fall bewiesen werden....“
(„Deutsches Recht”, 5. Jahrg., 5. Heft[10. März 1935], S. 134 f.).
(10) Der Eid eines Juden
...„Die Persönlichkeit Schnepfs sei in jeder Beziehung einwandfrei. Seinen Angaben sei daher unbedingt Glauben zu schenken. Auch wenn Otto Scharff ein unbescholtener Mann wäre, müsse sein Eid ganz anders beurteilt werden als der Eid Schnepfs. Hier stünden sich zwei Welten gegen- über, auf der einen Seite der Arier und Frontoffizier Schnepf, auf der anderen Seite der Jude Scharff. Kein Gericht in Deutschland könne den Eid des Schnepf zurückstellen hinter den Eid des Angeklagten. Das wäre Rassenschande....”
(Aus dem Plädoyer des Oberstaatsanwalts Grassl in„Landauer Anzeiger” vom 12. April 1935; zit. nach: Jüdische Rundschau, 40. Jahrg. Nr. 33/34[26. April 1935], S. 4, Sp. 1.)
(11) Die Nürnberger Gesetze Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935.
Der Reichstag hat einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.
81(1) Staatsangehöriger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist.
(2) Die Staatsangehörigkeit wird nach den Vorschriften des Reichs- und Staatsangehörigkeits- gesetzes erworben.
82(1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem Deutschen Volke und Reich zu dienen.
(2) Das Reichsbürgerrecht wird durch Verleihung des Reichsbürgerbriefes erworben. (3) Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetze.
83 Der Reichsminister des Innern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers die zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungs- vorschriften.
Nürnberg, den 15. September 1935.
(Reichsgesetzblatt, Teil I, S. 1146.)


