Der Kirchenkampf
Antijüdische Rechtsprechung
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vollem Umfang aus. Mit Hilfe der„Deutschen Christen” hofften die Nationalsozialisten nicht nur, die Kirchenorganisation unter ihre Kontrolle zu bringen, sondern auch das Ideengut der Kirche über- haupt einer nationalsozialistischen Säuberung zu unterziehen. Die antisemitischen Angriffe auf das Alte und das Neue Testament stan- den keineswegs hinter der Hetze gegen das Judentum zurück. In die- sen Angriffen auf die Bibel trafen sich nicht nur außer- und inner- kirchliche Sektierer, sondern auch die schlechthin neuheidnische Ideologie eines Alfred Rosenberg. Nur dem Mut und der Stand- haftigkeit der„Bekennenden Kirche“ war es zu verdanken, daß die evangelische Kirche, wenn auch unter schweren Opfern, im wesent- lichen den Unterwerfungsversuchen widerstehen konnte.
Während man bei der evangelischen Kirche den erfolglosen Versuch einer innerkirchlichen Umorganisation machte, unternahmen es die
nationalsozialistischen Propagandisten, durch eine zügellose Hetze
die Autorität der katholischen Kirche bei ihren Anhängern zu unter- graben. In den berühmten Adventspredigten wies der Münchener Kardinal Faulhaber im Winter 1933/34 die Angriffe auf den christ- lichen Glauben, insbesondere die antisemitischen Anwürfe gegen das Alte Testament, zurück. Der Hauptträger der staatlich geduldeten und geförderten antikirchlichen Kampagne war auch hier die Wochen- zeitschrift„Der Stürmer”, die gegen das„verjudete Papsttum” zu Felde zog. Wenn auch die Nationalsozialisten von vornherein alles unter jüdischem Einfluß stehend ansahen, so zeigt diese Entwicklung einleuchtend, daß der Angriff auf das Judentum logischerweise auch zur Bekämpfung der christlichen Kirchen führen mußte. Wie weit man in dieser Richtung zu gehen bereit war, demonstrieren die Ver- suche, nach Kriegsbeginn im sogenannten„Warthegau“ eine kirchen- freie Zone, das Experimentierfeld für eine„Endlösung der Kirchen- frage”, zu schaffen. Allerdings waren die Nationalsozialisten ge- zwungen, aus taktischen Gründen den Kirchenkampf während des Krieges im wesentlichen abzubrechen.
Schwerste innumane Folgen hatte das antisemitische Gedankengut für die Rechtspflege und die Rechtssicherheit im nationalsozialistischen Staat. Mit der Einführung der nationalsozialistischen Rechtsgrund- sätze vom„gesunden Volksempfinden” und„Recht ist, was dem deutschen Volke nützt”, setzte eine in der Neuzeit für überwunden gehaltene Form der Rechtsunsicherheit, ja, der Pervertierung des Rechts ein.(9/10) Antisemitische Gedankengänge in Strafanträgen und Urteilsbegründungen waren schon vor dem Erlaß der Nürnberger Gesetze weit verbreitet, ohne daß hierfür eine entsprechende gesetz- liche Grundlage vorhanden gewesen wäre. Da die Mehrheit der Deutschen davon nicht betroffen wurde, ließ sie diese Beseitigung des Rechtsstaates schweigend geschehen.
Trotz aller einschränkenden Maßnahmen, der Isolierung und des Propagandaterrors hoffte im Jahre 1934 dennoch, ein großer Teil des
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