Boykott-Tag am 1. Aprıl 1933
Ausschaltung aus staatlichen Stellungen
Ausschaltung aus dem Kulturleben
18
den aus laufenden Verhandlungen heraus aus den Gerichtsgebäuden geprügelt. Die Gerichte sollten— wie es hieß—„systematisch von jüdischen Rechtsverdrehern gesäubert” werden. Die Polizei blieb da- bei untätig, da sie Anweisungen hatte, hilfesuchenden Juden keinen Rechtsschutz zu gewähren.
Ein Strom von Gerüchten und die wahrheitsgemäße Berichterstattung über diese Vorfälle erregten die Welt. Da entschloß sich die Partei- führung, einen allgemeinen„Judenboykott” im Inland gegen diese „Greuelpropaganda”— wie sie es nannte— zu organisieren, um so einen gewissen Druck auf die Berichterstattung auszuüben. Der so- genannte Boykott-Tag, der 1. April 1933, wurde zur ersten öffent- lichen antijüdischen Aktion der neuen Regierung. Nach den Anwei-
_ sungen der Parteileitung vom 28. März 1933 richtete sich die Aktion
gegen jüdische Geschäfte, gegen den Absatz jüdischer Waren, gegen jüdische Ärzte und Rechtsanwälte, gegen den Besuch von Schulen und Universitäten durch Juden.
Man forderte„die Beschäftigung der Juden in allen Berufen ent-|
sprechend ihrer Beteiligung an der deutschen Volkszahl.”(2)
Nachdem der offizielle Boykott nach 24 Stunden beendet worden war (vermutlich auf die heftigen Reaktionen im Ausland hin), erließ die Regierung die ersten antijüdischen Gesetze. Mit dem Gesetz„Zur
Wiederherstellung des Berufsbeamtentums” vom 7. April 1933, das| sich in erster Linie gegen politische Gegner des Regimes richtete,
suspendierte man auch einen Teil jüdischer Beamter. Nur dem Ein- wirken des Reichspräsidenten von Hindenburg war es zu verdanken, daß vorläufig die Frontkämpfer des ersten Weltkrieges in ihren Stel- lungen belassen wurden. Die Tatsache, daß 96 000 deutsche Juden im Felde gestanden hatten und 12.000 gefallen waren, suchte die natio-
nalsozialistische Propaganda mit der diffamierenden Behauptung zu!
entkräften: Wenn Juden Tapferkeitsauszeichnungen besitzen, so ha- ben sie sich diese nur erschlichen. Über das Gesetz hinaus wurde die Ausschaltung aller jüdischen Rechtsanwälte gefordert und der Anteil der jüdischen Studenten an den Universitäten und Hochschulen ent- sprechend dem Anteil der Juden an der Gesamtbevölkerung re- duziert.(3)
Neben den Maßnahmen gegen die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes richtete sich das Hauptaugenmerk der nationdl- sozialistischen Behörden auf die Ausschaltung der Juden aus dem Kulturleben.(4) Jüdische Künstler durften von nun an auf den Bühnen,
in Konzertsälen, im Film usw. nicht mehr auftreten oder tätig sein.
Die berüchtigte Bücherverbrennung im Frühjahr 1933 war sozusagen nur eine vorbereitende Handlung gewesen. Jetzt begann man das ganze geistige und kulturelle Leben in Deutschland von Werken jü- discher Autoren und Komponisten zu„säubern“(u. a. Heinrich Heine, Felix Mendelssohn-Bartholdy).(5)
Noch schlimmer aber traf den einzelnen jüdischen Mitbürger die
Rassenfremde N =E„Um alle di auf der Bühne 8 Kraft der Tonkun finden wir— I die der german! (Der Deutsche; zi 11.9.1994), 5.4, Bu:
öffentliche Dif Rechts.(6) Nic jüdischen Kau geachtet, was 7) Selbst die
lassen und di Gedenktafeln
wurde die Pro gegeben vom Deutschen ger: men, aber die Unterstellunge schutzlos ausg, lebensbereich, Seine Korrespo los auch den N den und Beka DasDenunzian 3o verstärkte
Publikationen
erheblicher W mark, Oberpr satz in der Wa
«Was Pest, Schwi
| das bedeutet da
Personifizierte Va Schöpferkraft siegen, Man kan Vird dieser Kamp Werden Müssen,”
Doß sich der a Yegung nicht der Machterg IE Christliche den Konkorda = eine Illusjg e Evangelisı


