Die Isolierung
Aus dem Juden wird der Fremde
nützlich erschien, gab es immer wieder Möglichkeiten zum Überleben. Aus diesem Grunde unterschied sich die Situation der Juden in Deutschland von der ihrer Glaubensgenossen in anderen europäi- schen Ländern, in denen es zu langen Unterbrechungen der jüdischen Geschichte kam. Sowohl in England als auch in Frankreich, vor allem aber auf der iberischen Halbinsel kam es zu generellen, zum Teil katastrophenartig über die Juden hereinbrechenden Ausschreitungen.
Da man die Juden brauchte, um den Handel in Gang halten zu können— und man kann das Aufblühen mittelalterlicher Städte und ihren wirtschaftlichen Verfall oft genug mit der Aufnahme und der Vertreibung der Juden gleichsetzen(z.B. in Frankreich)—, mußte
man mit ihnen leben. Man zwang sie, unter sehr harten Bedingungen
(Steuerabgaben, Berufseinschränkungen, Einengung der Bewegungs- freiheit usw.), in Judenhäusern, später in Ghettos zu leben. Letztere waren meistens am Rande der Stadt gelegene, abgeschlossene Viertel, in denen die jüdische Bevölkerung ihren Überlieferungen gemäß leben und wohnen konnte. Besonders drastisch wirkte sich— neben dem Verbot des Landkaufes— das Verbot der Ausübung eines Hand- werks aus. Eifersüchtig wachten die Zünfte über die Einhaltung dieser
Vorschriften. Dort jedoch, wo derartige Verbote fehlten, konnten die..
Juden ihre Fähigkeiten entfalten und übten ihren handwerklichen und bäuerlichen Beruf ebenso wie ihre nichtjüdischen Mitbürger aus.
Die im Mittelalter aufgestellten Verbote hielten sich in den meisten deutschen Ländern bis in das 18. und 19. Jahrhundert hinein: Zuzugs- und Bewegungsbeschränkungen, niedrige und begrenzte Zahl der zu- gelassenen„Schutzjuden”, hohe Steuern, willkürliche Begrenzung der Zahl der Eheschließungen und Kinder. Verbote aller Art verhinderten so eine normale Entwicklung.„So erhob etwa die Kurmainzische Kam- mer nach einem Erlaß von 1724 neben Beträgen für die Beleuchtung der Judengasse, für die Gehälter der jüdischen Gemeindefunktionäre, für ein Armenhaus und den Friedhof usw., noch Steuern für folgende Sonderzwecke: Neujahrsgelder; Martinsgansgelder, dem Domkapitel
zustehende Synagogengelder; Glockengelder zur Pfarrei von St. Em-
meran; Gelder für die armen Studenten bei den Jesuiten; Fischgelder für die Franziskaner, Kapuziner und Jesuiten; Feldschützengelder, ‚Gelder für den Hecht, der in der Karwoche dem Rektor Magnificus der Universität geschenkt wird’, usw.”(Vgl. Lit.Nr. 1, S. 36.) Noch 1824 durften z. B. in Frankfurt am Main in der jüdischen Gemeinde bei einer Anzahl von 3000 Mitgliedern jährlich nur 15 Ehen geschlossen werden.
Die ‚Konsequenz des aus religiösen Motiven, Aberglauben und wirt- schaftlichen Gründen zusammengesetzten Judenhasses war, daß man den jüdischen Bevölkerungsteil als„die Fremden“ ansah und ihr Auftreten in der Öffentlichkeit genau-beobachtete, ein Vorgang, der nicht etwa auf Deutschland beschränkt war, sondern in der Geschichte
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