gesehen oder in eine Vielzahl von selbständigen Handlungen aufgelöst wird. Hier geht es im Kern darum, ob man anerkennt, daß die Verbrechen der An- geklagten Bestandteil der nazistischen Massenvernichtung waren. Hier geht es ähnlich wie bei der Frage der Mittäterschaft um die Anerkennung der Tat- sache, daß diese Verbrechen eben nicht isolierte Einzeltaten einzelner Ver- brecher im konventionellen Sinne waren.
Hier geht es um die richtige juristische Konsequenz aus dem in der Beweis- aufnahme festgestellten tatsächlichen Geschehen. Bei der Problematik dieses Prozesses ist dies aber— wie ich bereits in meinem Schlußvortrag ausführlich darlegte— eine Frage von wahrhaft nationaler Bedeutung. Die richtige juristische Qualifizierung der Verbrechen ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, daß dieser Prozeß seinen Zweck ganz erfüllt: jeden potentiellen Nach- ahmer der Angeklagten und ihrer Hintermänner zu warnen, die Öffentlichkeit zur Wachsamkeit zu ermahnen und eine Wiederholung von Auschwitz ver- hüten zu helfen.
V. Nazi-Krieg auf Vernichtung und Ausrottung angelegt
In einem anderen Punkte muß bestimmten grundsätzlichen Überlegungen der Verteidigung entgegengetreten werden, die sich mit der strafrechtlichen Wer- tung der Handlungsweise der Angeklagten beschäftigen. Es handelt sich hier- bei um die wiederholt akzentuiert vorgetragene Behauptung, daß Angehörige der Siegermächte während und unmittelbar nach dem Kriege Deutschen gegenüber Verbrechen begangen haben, die nicht bestraft wurden, und daß diese Tatsache dem Strafanspruch, der in diesem Verfahren gegen die Ange- klagten geltend gemacht wird, entgegensteht.
Ich habe nicht die geringste Veranlassung, und noch am allerwenigsten an diesem Orte, die Leiden deutscher Kriegsgefangener zu verkleinern. Ich lag selbst in dem harten Winter 1945/46 in amerikanischem Gewahrsam auf hart gefrorenem Acker unter bloßem Himmel im Lager Heilbronn und kenne die Nöte, denen die Gefangenen der Siegermächte ausgesetzt waren, auch aus eigenem Erleben.
Ich habe auch nicht den geringsten Anlaß, das Leid zu verkleinern, das über große Teile der deutschen Bevölkerung durch den im eigenen Lande geführten Krieg und seine späteren Folgen kam.
Aber was war all dem vorangegangen? Lassen Sie mich, um längere Aus- führungen hierüber zu ersparen, eine deutsche Quelle zitieren:
m„Sie raubten, plünderten und mordeten. Wo sie sich zurückziehen mußten, brannten sie alles nieder und ließen die Zivilbevölkerung in der Eiseskälte ohne Dach über dem Kopf zurück. Ähnliches war Rußland, außer zu den Zeiten des Tatarenüberfalls, niemals widerfahren.“
Das ist in einer der jüngsten Nummern des„Spiegels“ vom 7. Juli 1965, Seite 48, nachzulesen.
Nach den Feststellungen des Sachverständigen Dr. Jacobsen in sei- nem in der Hauptverhandlung am 14. August 1964 erstatteten Gutachten sind allein in deutscher Kriegsgefangenschaft— also außerhalb der Kampf- handlungen— mindestens 3,3 Millionen, wahrscheinlich sogar 4,7 Millionen


