AUSCHWITZ DARF SICH NICHT WIEDERHOLEN!
Schlußvortrag des Prof. Dr. Friedrich Karl Kaul vom 21. Mai 1965 im Auschwitz-Prozeß
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Berufs- und Geschworenenrichter!
Da ich als erster der Nebenklage-Vertretung das Wort nehme, scheint es an- gemessen zu sein, zunächst die durch Gesetz und Rechtsprechung bestimmten Grenzen zu umreißen, die prozessual die Tätigkeit des Nebenklägers be- stimmen.
„Der Nebenkläger ist"— so sagt es das bayerische Oberste Landesgericht in einer frühen Entscheidung—„ein mit selbständigen Rechten ausgestatteter Gehilfe der Staatsanwaltschaft.“ Insofern habe ich, was den Schlußvortrag zunächst einmal angeht, die Ausführungen der Vertreter der Staatsanwalt- schaft, in denen vorhergehend das Ergebnis der Hauptverhandlung zu- sammenfassend und abschließend gewürdigt wurde, sowohl in ihren all- gemeinen Überlegungen wie auch speziell in den Teilen erforderlichenfalls zu ergänzen, die sich im einzelnen mit den durch die von mir vertretenen Nebenklagen erfaßten Angeklagten— das sind die Angeklagten Mulka, Höcker und Klehr- befaßten.
Wenn ich mich in Erfüllung meiner Verpflichtung den von mir vertretenen Nebenklägern gegenüber nicht auf diese formale Ergänzung der Ausfüh- rungen der Staatsanwaltschaft beschränken kann, so liegt das an der— be- reits äußerlich so sichtbar in Erscheinung tretenden— Außergewöhnlichkeit des Charakters dieses Verfahrens!
Diese Außergewöhnlichkeit sehe ich im Gegensatz zu den Darlegungen des Herrn Oberstaatsanwalt Dr. Großmann nicht allein darin, daß die Be- rechtigung der Durchführung dieses Verfahrens zwischen den beiden Fragen schwingt: warum noch nach zwanzig Jahren?! und warum erst nach zwanzig Jahren?!——— zumal ich die vom Herrn Oberstaatsanwalt dafür gegebene Begründung, daß die Verbrechen von Auschwitz erst jetzt ihre Sühne finden, nicht als vollgültig gelten lassen kann. Es waren nämlich nicht allein die Bevölkerungsbewegung, der Mangel an Anzeigen, die Zuständigkeitsschwierigkeiten und die sonst von Herrn Oberstaatsanwalt Großmann angegebenen Gründe dafür be- stimmend, warum sich die Erkenntnis so spät in der Bundesrepublik Bahn brach, daß die Aufklärung und Sühne der nazistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit als ein Element
„der Einsicht in die Notwendigkeit der sittlichen-politischen Revolution seit
1945" lebensnotwendig für unsere Nation schlechthin ist.


