wicht gehabt hätten, als nach der Befreiung vom Nazismus die Justiz in West- deutschland wieder aufgebaut wurde.
Zweifellos befinden sich jene Richter in der Bundesrepublik, die selber Todesurteile gegen Hitlergegner fällten, in einer zumindest merkwürdigen, wenig beneidenswerten und auch moralisch nicht sehr gefestigten Position, wenn sie heute Täter aus der Nazizeit abzuurteilen haben. Sie kommen in die Lage, sich Vorwürfe, wie sie auch in diesem Verfahren erhoben wurden, an- hören zu müssen, ohne mit der notwendigen Schärfe erwidern zu können.
Aber auch hier ist jede kollektive Bewertung, wie sie insbesondere in den allgemeinen Ausführungen von Herrn Rechtsanwalt Göllner hervortrat, zu- rückzuweisen. Es gab deutsche Richter, die sich mit Erfolg weigerten, dem nazistischen Terror das Mäntelchen formaler Rechtmäßigkeit umzuhängen. Herr Göllner bedauerte den Frankfurter Senatspräsidenten, der die Nazi- zeit im Grundbuch-Dezernat verbringen mußte. Ich glaube kaum, daß die Tätigkeit am Sondergericht, zu der kein Angehöriger der Justiz auf die Dauer gezwungen werden konnte, beneidenswerter war. Keineswegs sind all diese Darlegungen geeignet, die Schuld der Angeklagten zu verkleinern, ge- schweige denn auszuschließen.
Nein, es wäre unerträglich, wenn Sie die Forderung von Jaspers nicht an- erkennen würden, jede Kontinuität zu dem Verbrechensstaat des Nazisystems abzulehnen. Nur durch einen in jeder Phase und auf jedem Gebiet unserer Gegenwart gezogenen klaren Trennungsstrich vom nazistischen Verbrecher- staat wird die Nation vor einer Wiederholung dieser so schmachvollen Ver- gangenheit bewahrt werden können.
Ebenso unrichtig erscheint mir die mehrfach in den Schlußvorträgen der Verteidigung aufgetretene Behauptung, die deutsche Bevölkerung— in die- sem Zusammenhang ist wohl nur an die westdeutsche Bevölkerung gedacht worden— sei gegen die Durchführung dieses und ähnlicher Verfahren. Ich muß Ihnen offen gestehen, daß ich selbst, als ich zu Beginn dieser Haupt- verhandlung meinen Aufenthalt in Frankfurt(Main) nahm, von dieser, nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Verjährungsdebatte im Bundestag in der Öffentlichkeit wiederholten Behauptung beeinflußt wurde. Ich war insofern durchaus darauf gefaßt, daß sie sich gerade mir gegenüber im persönlichen alltäglichen Leben hier in Frankfurt in den verschiedensten Formen äußern würde. Zwar habe ich solche Äußerungen in zahlreichen Blättern offenbar neonazistischer Organisationen gefunden, die legal in diesem Lande er- scheinen, doch ich muß Ihnen sagen, daß ich in den 18 Monaten meines durch die Verfahrensteilnahme stetig bedingten Aufenthalts in dieser Stadt nicht ein einziges Mal eine Äußerung des Mannes von der Straße zu hören be- kam, aus der zu entnehmen war, daß die Berechtigung dieses Verfahrens in irgendeiner Form in Zweifel gezogen wurde.
Ob es sich um den Taxifahrer, der mich, wenn mein Wagen ausfiel, ge- legentlich zum Gerichtsgebäude brachte, ob es sich um die Bedienung in Gaststätten oder in Verkaufsläden handelte, die mich erkannten; immer wie- der hörte ich nur den Ausdruck einer Befriedigung über die nunmehr— wenn auch spät und begrenzt— auch in der Bundesrepublik in Gang gekommene Abstrafung der nazistischen Menschheitsverbrecher und eine Bejahung dieser Verfahren. Wenn Kritik an dieser Verhandlung mir gegenüber geäußert wurde, dann bezog sie sich nicht etwa auf die Vielzahl der Angeklagten und
72
| t / N V d K h


