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Auschwitz-Prozess Frankfurt am Main : Schlussvortrag und Erwiderung des Friedrich Karl Kaul, Prozessvertreter der in der Deutschen Demokratischen Republik ansässigen Nebenkläger im Strafverfahren gegen Mulka u.a. vor dem Schwurgericht beim Landgericht Frankfurt am Main / herausgegeben von der Arbeitsgruppe der ehemaliger Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz beim Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer in der DDR und dem Nationalrat der Nationalen Front des demokratischen Deutschland
Entstehung
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drückte delictis sui generis handelt, den Schluß, die Schuld der Angeklag- ten sei dadurch beseitigt, daß sich allgemein innerhalb der verschiedenen Schichten der deutschen Bevölkerung kein Widerstand gegen die Begehung dieser Untaten regte und daß insbesondere die damalige Haltung der Justiz, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte der heutigen Abstrafung der Mör- der von Auschwitz entgegensteht. Diesem späten Versuch der Konstruierung einer Kollektivschuld des deutschen Volkes als Begründung für die Nichtsüh-

nung von Massenverbrechen kann nicht scharf genug entgegengetreten werden.

Natürlich haben große Teile des deutschen Volkes nicht durchschaut, wie Schritt für Schritt der Krieg und die Überfalle auf andere Länder vorbereitet wurden. Große Teile des deutschen Volkes haben sich damals von der natio- nalistischen und chauvinistischen Welle irreführen, blenden und mitreißen lassen. Aber es ist schlechthin unwahr, daß die Mehrheit des deutschen Vol- kes mit den barbarischen Mordverbrechen dieses Systems einverstanden war, und gegebenenfalls auch bereit gewesen wäre, sie zu begehen, wie die An- geklagten hier, die sie tatsächlich begangen haben.

Nicht ohne Grund befand sich schon zu Beginn des Naziterrors ein großer Teil der Besten der Nation in den Konzentrationslagern, in denen viele von

ihnen, um noch einmal den Ausdruck des Staatsanwalts V o gel zu gebrau- chen, einen schweren Tod fanden.

Allein 150 000 deutsche Kommunisten, die Hälfte der Mitglieder der KPD, waren in der Nazizeit ihrer Freiheit beraubt, und von ihnen erlebte weniger als die Hälfte den Tag der Befreiung.

Sicherlich hätte ein weit größerer Teil der Bevölkerung den gleichen Wider-

stand leisten können, wenn er auf die geradezu beschwörenden Mahnungen und Warnungen, die lange bevor Hitler von einer kleinen Clique in die Macht geschoben wurde, ausgesprochen wurden, gehört hätte. Sicherlich wird es auch in der deutschen Bevölkerung viele gegeben haben, die unabhängig von den vorhin erwähnten Tarnbemühungen der nazistischen Führung nichts wußten von dem kaum vorstellbaren Umfang der begangenen Massenver- brechen, oder auch einfach davon nichts wissen wollten. Trotzdem aber müs- sen mit aller Energie die Versuche zurückgewiesen werden, das gesamte deutsche Volk mit den Menschheitsverbrechen der Nazis zu identifizieren. M Der Versuch, das ganze deutsche Volk hineinzuziehen in die Verbrechen einer im Verhältnis zur Bevölkerung zahlenmäßig kleinen Clique, erscheint mir unerträglich. Ebenso wie man sich zu Recht gegen die Konstruktion einer Kollektivschuld mit dem Ziel der Bestrafung aller gewandt hat, muß man die Konstruktion einer Kollektivschuld zur Entlastung der wahren Verbrecher ab- lehnen.

Mit mich seltsam anmutendem Eifer ist in diesem Zusammenhang hier die deutsche Justiz geradezu identifiziert worden und zwar in Bausch und Bogen mit dem Terrorsystem der Nazizeit. Nun hat der erste Präsident des Bundesgerichtshofs, Herr Dr. h. c. Weinkauf, bei Eröffnung dieses höchsten westdeutschen Spruchgerichts seinerzeit nicht zu Unrecht wörtlich erklärt, daß dem deutschen Richter wahrlich die Nachwelt keine Kränze winden werde, und sicherlich wäre es schön gewesen, wenn die hier in diesem Zusammen- hang gehörten Überlegungen zu der Zeit geäußert worden wären und Ge-