5. 9. Heute mittag bei einer Sonderaktion aus dem FKL(Muselmänner): das Schrecklichste der Schrecken. Hauptscharführer Thilo, Trup- penarzt hat recht, wenn er mir heute sagte, wir befänden uns hier am anus mundi. Abends gegen acht Uhr wieder bei einer Sonderaktion aus Holland.
6. 9. Heute, Sonntag, ausgezeichnetes Mittagessen: Tomatensuppe, 1 Hole: mit Kartoffeln und Rotkohl, Süßspeise und herrliches Vanille- eis.... Abends um 8 Uhr wieder zur Sonderaktion draußen.
9, N später als Arzt bei der Ausführung der Prügelstrafe an 8 Häft-
lingen und bei einer Erschießung durch Kleinkaliber zugegen. . Abends bei einer Sonderaktion zugegen(4. Mal).
Morgens bei einer Sonderaktion zugegen(5. Mal).
Heute nacht bei der sechsten und siebenten Sonderaktion. Morgens ist Obergruppenführer Pohl.... eingetroffen. Abends um 20 Uhr Abendessen. Es gab gebackenen Hecht, soviel jeder wünschte, echten Bohnenkaffee, ausgezeichnetes Bier und belegte Brötchen.
30. 9. Heute nacht bei der achten Sonderaktion zugegen.
7.10. Bei der neunten Sonderaktion(Auswärtige und Muselweiber) zu-
gegen..."
Sogar sich selbst gegenüber wagt Kremer die Massentötungen nicht als das zu bezeichnen, was sind sind, sondern verwendet den terminus technicus, den die Bande für ihre Verbrechen geschaffen hat. Aus welchen Motiven aber diese anonym bezeichneten Untaten begangen wurden, zeigt ein Vermerk, den Kremer im gleichen Tagebuch unter dem 5. September gemacht hat. Dort heißt es:„Wegen der dabei(bei der Sonderaktion) abfallenden Sonder- verpflegung, bestehend aus einem fünftel Liter Schnaps, 5 Zigaretten, 100 g Wurst und Brot, drängen sich die Männer zu solchen Aktionen.“
Hier haben Sie die Motive für die Verbrechen, die die Angeklagten be- gangen haben. Nicht Treue zum Staat, nicht Respekt vor dem Willen ihres Führers als alleinigem Gesetzgeber, waren die Motive ihrer Verbrechen. Für die Erhaltung primitivsten Wohllebens, für die Zuteilung von Nahrungs- und Genußmitteln, für einen fünftel Liter Schnaps, für 5 Zigaretten mordeten sie.
Interessanterweise hat in diesem Zusammenhang die Verteidigung zur Be-
gründung ihrer, wie ich dargelegt habe, unrichtigen Überlegungen auf von mir expressis verbis geäußerte Gedanken zurückgegriffen. Sie erinnern sich meines Hinweises, M daß die Angeklagten nicht als kriminelle Verbrecher im konventionellen Sinne anzusehen sind, daß sie vielmehr ihre Mordtaten straflos gar nicht hätten begehen können, wenn nicht die maßgebenden Elemente des nazi- stischen Gesellschaftssystems, nämlich, wie ich in meinem Schlußvortrag aus- geführt habe, neben der SS-Führung die Ministerialbürokratie, die Konzern- industrie und die Wehrmachtsführung in sogar normierter Zusammenarbeit die Voraussetzungen für diese Delikte geschaffen hätten.
Ich folgerte aus dieser unbestreitbaren Tatsache, daß sich allein hierdurch die Massierung der von den Angeklagten begangenen Verbrechen erklärt, ohne daß damit die Angeklagten selbst in irgendeiner Weise exculpiert werden.
Die Verteidigung zog dagegen aus der Tatsache, daß es sich bei den Handlungen der Angeklagten um— wie ich es in meinem Schlußvortrag aus-
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