Sprache, die die obersten Ränge dieser Gangsterbande unter sich führten, die Absicht zur Ausübung der Massenmorde geradezu wie ein archaisches Tabu sorgsam umschrieben.
Warum bezeichnete man den Plan zum Massenmord als„Endlösung"? War- um den Mord selbst als„Sonderbehandlung“ oder„Sonderaktion“? Während man sich in den Kreisen der SS sonst lauthals zu allen möglichen Brutalitäten bekannte und sich ihrer sogar als besonderes Zeichen deutscher Mannhaftig- keit rühmte, zeigte man bei der Erwähnung der Massenvernichtungen, die nach der Ansicht der Verteidigung bei ihrer Begehung nicht rechtswidrig ge- wesen sein sollen, eine auffallende Scheu, die Dinge beim richtigen Namen zu nennen.
... Eine Scheu, die im weiteren Verlauf zu dem pedantischen Bemühen ge- steigert wurde, sich hinsichtlich der Massenmorde und Gewaltverbrechen zur Verständigung untereinander eines Codesystems zu bedienen. Diese Anony- misierungsbemühungen sind der beste Beweis dafür, daß unter den Beteilig- ten nicht der geringste Zweifel an dem verbrecherischen Charakter ihrer Handlungweise bestand. Wieweit diese Anonymisierungsbemühungen auch der innerlichen Gewissensentlastung dienten, läßt sich dokumentarisch nach- weisen.
Da sind zunächst das jetzt veröffentlichte Kriegstagebuch des Kommando- stabes des Reichsführer SS und die Tätigkeitsberichte einzelner SS-Brigaden und Sonderkommandos, von denen bereits Rechtsanwalt Göllner ge- sprochen hatte. Auf Seite 177 heißt es dort in einem Bericht der I. SS-Infan- terie-Brigade über das Unternehmen„Nürnberg“ vom 27. November 1942 unter Fc 2. und 3. Absatz:
„Die Ortschaft Rzepowszczyzna(96/20) wurde teilweise abgebrannt und die
Bevölkerung sonderbehandelt. Ebenfalls sonderbehandelt wurde die Be-
völkerung von Stayki(92/20).
Im Abschnitt SS-J. R. 8 kam es um 09.00 Uhr bei der Brücke Pkt. 130,0, 1 km
westl. Stefanowka(86/24) zu einem Feuergefecht mit feindlichen Vorposten.
Die Gegner zogen sich nach Westen zurück. Bei der Besetzung von Siemio-
nowicze(78/20) flüchteten etwa 10 Banditen mit bereitgestellten Schlit-
ten nach Süden. Bei der Besetzung von Kusztale(88/26) wurden 26 Männer erschossen...“
Sie sehen, wie vorsorglich selbst die SS einen Unterschied zwischen Mord und nach ihrer Ansicht jedenfalls kriegsrechtlich gerechtfertigte Erschießung machte. Aber es gibt noch ein anderes dokumentarisches, weit schlagkräfti- geres Beispiel für die Bestrebungen der SS, ihre Verbrechen bereits bei der Begehung zu anonymisieren:
Am 4. Juni 1964 wurde hier der ehemalige Professor der Medizin an der Universität Münster, Kremer, der in Auschwitz als Lagerarzt tätig war, vernommen. Es wurden ihm, wie Ihnen noch erinnerlich sein wird, die Aus- züge aus seinem Tagebuch, das sichergestellt wurde, vorgehalten. Lassen Sie mich Ihnen erneut einige wenige dieser Auszüge des als echt bestätigten Tagebuches gegenständlich machen:
„2. 9. Zum ersten Male draußen um drei Uhr früh bei einer Sonderaktion zugegen. Im Vergleich hierzu erscheint mir das Dantesche Inferno fast wie eine Komödie. Umsonst wird Auschwitz nicht das Lager der Ver-
nichtung genannt.


