stattet. Über den Adjutanten des Lagerkommandanten ging ein entsprechen- des Fernschreiben an das RSHA bzw. das WVHA.
Dies war— auf das Wesentliche reduziert— der Beitrag, der von der Lager-SS in Auschwitz bei der Durchführung dieser Vernichtungsaktionen ge- leistet wurde.
Es handelt sich also bei allen SS-Angehörigen, die im KZ Auschwitz funk- tionell tätig waren, um— wie ich es seinerzeit während der Beweisaufnahme schon einmal erklärte— eine Gemeinschaft von Mittätern, deren Tatbeitrag objektiv unterschiedlich ist, während subjektiv der Tatwille auf das gleiche Ziel, nämlich die Massenermordung, gerichtet ist.
BEDRIESWERNICHTUNG ARBEITSUNFAHIGER HÄFTLINGE DES LAGERS
Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß im wesentlichen folgende Anlässe für
derartige Aktionen ausschlaggebend waren:
a) entsprechende Anweisungen des WVHA, weil angeblich zu viele arbeits- unfähige Häftlinge im Lager waren(ich erinnere an die Aussagen der Zeugin Cougno am 17. Juli 1964),
b) Beschwerden von Vertretern der Industrie— insbesondere der IG-Far- ben— über unzureichende Arbeitsleistung von Häftlingen; ich erinnere an die diesbezüglichen Aussagen der Zeugen Langbein, Dür- mayer und auch Murr,
c) Beschwerden über einen angeblich zu hohen Krankenstand bzw. über aus- gebrochene Seuchen; ich erinnere an die diesbezüglichen Aussagen der Zeugen Posener, Wörl und Markowitsch sowie an die zahl- reichen Zeugenaussagen über die Selektionen im Häftlingskrankenbau des Stammlagers.
Derartige Anweisungen bzw. Beschwerden gelangten entweder direkt oder über die einzelnen Abteilungen an die Lagerkommandantur. In einigen Fällen ging die Beschwerde auch nur bis zu den Führern der einzelnen Ab- teilungen, z. B. zum Standortarzt oder zur Schutzhaftlagerführung.
Auf Anordnung der Lagerkommandantur bzw. der einzelnen Abteilungen wurde daraufhin eine Selektion zur Aussonderung der als arbeitsunfähig bezeichneten Häftlinge durchgeführt. Durch die Beweisaufnahme sind bei- spielsweise erwiesen:
a) sogenannte Lagerselektionen auf den Appellplätzen bzw. beim Aus- oder Einrücken der Häftlingsarbeitskommandos.
b) sogenannte Blockselektionen unter den Häftlingen einzelner Blocks,
c) die Selektionen in den Häftlingskrankenbauten.
Diese Selektionen wurden durchgeführt:
a) von den SS-Führern der Kommandantur bzw. der Schutzhaftlagerführung, teilweise in Anwesenheit und unter offensichtlicher Mitwirkung von Ver- tretern der Industrie, insbesondere der IG-Farben,
b) von Rapport- bzw. Blockführern,
c) vom SS-Standortarzt bzw. von SS-Lagerärzten,
d) von SS-Sanitätsdienstgraden.


