Über die Art und Weise, in der diese Verbrechen im einzelnen durchgeführt wurden, hat die Beweisaufnahme aufschlußreiche Tatsachen ergeben. Sia
lassen sich— ohne daß hier die von der Staatsanwaltschaft oder von mir bereits genannten Beweismittel wiederholt werden sollen— wie folgt zu- sammenfassen:
1. DIE ERMORDUNG VON MENSCHEN UNMITTELBAR NACH IHRER ANKUNFT IN AUSCHWITZ
Die Ankunft jedes Häftlingstransports wurde der Kommandantur des Konzen- trationslagers Auschwitz durch Fernschreiben bzw. Funkspruch des RSHA bzw. des WHHA angekündigt.
Diese Ankündigung wurde von der Fernschreibstelle dem Adjutanten des
Lagerkommandanten persönlich vorgelegt. Der Adjutant des Lagerkomman-
danten hat daraufhin selbst oder durch seine Schreibstube die einzelnen
Abteilungen der Kommandantur sowie den Wachsturmbann von der bevor-
stehenden Ankunft des Transportes benachrichtigt und ihnen den Einsatz-
befehl zur Entgegennahme des Transportes gegeben.
Derartige Befehle ergingen jeweils u. a.:
a) an die Politische Abteilung,
b) an den Standortarzt,
c) an die Fahrbereitschaft,
d) an die Schutzhaftlagerführung,
e) an den Wachsturmbann.
Nach Eingang der durch die Adjutantur erlassenen Einsatzbefehle wurde in den einzelnen Abteilungen der Einsatzbefehl für diejenigen SS-Angehö- rigen gegeben, die nach einem in diesen Abteilungen bereits vorab fest- gelegten Plan für den sogenannten„Rampendienst" jeweils eingeteilt waren.
Es wurden nunmehr u. a. tätig:
a) Einheiten des Wachsturmbannes einschließlich der Hundestaffel bei der Absperrung der sogenannten Rampe und bei der Bewachung der Opfer auf ihrem Weg zum Krematorium,
b) Angehörige der Schutzhaftlagerführung, Rapportführer und Blockführer beim Heraustreiben der ankommenden Opfer aus den Waggons, bei der Einteilung der Opfer nach Geschlecht und Alter, bei der Überwachung des Geschehens auf der Rampe überhaupt und bei der Begleitung der Opfer in die Krematorien,
c) SS-Ärzte bei der Vornahme der Selektion und Überwachung des Ver- gasungsvorganges,
d) Angehörige der Politischen Abteilung bei der Überwachung der Transport- abwicklung und Entgegennahme der Transportpapiere,
e) Angehörige der Fahrbereitschaft beim Abtransport von Opfern in die Krematorien und des geraubten Gepäcks,
f) Sanitätsdienstgrade, die das Giftgas Zyklon B in einem Sanitätskraft- wagen heranschafften und in die Gaskammern schütteten.
Nach der„Abwicklung des Transportes“, mit anderen Worten nach Abschluß der Mordaktion, wurde„Vollzugsmeldung“ an die Lagerkommandantur er-
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