händler beim Blockschreiber des Blocks 6A vergewisserte, am gleichen Tage vom HKB als„verstorben“ gemeldet.
Auch der Zeuge Wiener schilderte dem Gericht am 24. September 1964 eine der Phenol-Mordaktionen des Angeklagten Klehr. Er berichtete, daß er Anfang 1943 beobachtet hatte, daß eine Gruppe von 15 bis 20 Häftlingen auf den Flur des Blocks 28 des Stammlagers geführt wurde, wo er mit Reinigungs- arbeiten beschäftigt war. Von der Treppe aus hat er dann beobachtet, daß diese Häftlinge nacheinander zur Ermordung in ein Zimmer geführt wurden, in dem sich der Angeklagte Klehr befand. Unter den Toten dieser Gruppe erkannte der Zeuge Wiener auch den Häftling Max Schall, den Vater des von mir vertretenen Nebenklägers Günter Schall.
Die Tatsache, daß der Angeklagte Klehr Häftlinge durch Phenol-Injektionen ermordete, bestätigte im übrigen auch der Zeuge Dr. Morgen in seiner Aussage vor Gericht am 9. März 1964. Dieser Zeuge bekundete, daß er seinerzeit als Leiter der SS-Untersuchungskommission festgestellt hat, daß Klehr dem Grabner Hilfestellung leistete, indem er Häftlinge, die von Grabner zur Ermordung bestimmt waren, durch Phenol-Injektionen tötete, „wenn die Schwarze Wand nicht mehr ausreichte“.
Die Bekundungen all dieser Zeugen beweisen zweifelsfrei, daß die Einlas- sung des Angeklagten, er habe Phenol-Injektionen nur auf ausdrücklichen Befehl und auch nur bei etwa 250 bis 300 Häftlingen vorgenommen, unwahr sind. Die Gesamtzahl der von Klehr mittels Phenol-Injektionen eigenhändig ermordeten Häftlinge dürfte bei sehr vorsichtiger Einschätzung der Zeugen- angaben mindestens 15 000 betragen.
e) In der Hauptverhandlung wurde weiterhin festgestellt, daß der Ange- klagte Klehr das für die Ermordung der Häftlinge benötigte Phenol selbstän- dig aus der SS-Apotheke des KZ anforderte.
Das beweisen die in der Hauptverhandlung am 28. Januar 1965 verlesenen, von Klehr unterschriebenen Phenolanforderungen. Die Echtheit der Unter- schrift Klehrs unter diesen Schriftstücken wurde am 5. März 1965 vom Sach- verständigen Mühlhause bestätigt.
Das beweisen u.a. weiterhin die entsprechenden Aussagen der Zeugen Prof. Dr. Fejkiel| am 29. Mai 1964 und Sikowski am 19. Juni 1964.
f) Der Zeuge Prof. Dr. Fejkiel bekundete in seiner Aussage weiterhin, daß Klehr typhuskranke Häftlingspfleger gezwungen hat, Versuchspräparate der IG-Farben einzunehmen. Der Zeuge berichtete, daß sich die Pfleger geweigert hatten, diese Präparate freiwillig einzunehmen, da sie zum Erbrechen führten und die Krankheit noch verschlimmerten.
g) Als weiteres Ergebnis der Beweisaufnahme ist festzustellen, daß der Angeklagte Klehr Leiter des sogenannten Desinfektionskommandos war, des- sen wesentliche Aufgabe darin bestand, das Giftgas Zyklon B in die Gaskam- mern zu schütten, also den letzten Akt der Ermordung vorzunehmen.
Entsprechende Aussagen machten hier vor Gericht die Zeugen Lang- bein am 6, März 1964, Prof. Dr. Fejkiel am 29. Mai 1964, Ontl! am 4. Juni 1964, Golik am 8. Juni 1964, Prokop am 18. Juni 1964, Si- kowski am 19, Juni 1964, Hölbinger am 3. Juli 1964, Jurasek am 6. Juli 1964 und Amann am 18. September 1964.
Auch der Angeklagte Broad bestätigte dies am 5. Juni 1964 auf Be- fragen.
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