d) Die Beweisaufnahme hat ferner zweifelsfrei erwiesen, daß der Ange- klagte Klehr in einer nicht genau feststellbaren Vielzahl von Fällen eigen- händig Häftlinge durch Phenol-Injektionen ermordete, und zwar in der Zeit von spätestens Herbst 1941 bis Frühjahr 1943 meist mehrmals in jeder Woche jeweils größere Gruppen.
Als Augenzeugen bestätigten dies in der Hauptverhandlung die Zeugen Wörl am 6. April 1964, Glowacki am 24. April 1964, Dr. Klodzinski am 22. Mai 1964, Kremer und de Martini am 4. Juni 1964, Toch und Reineck am 5. Juni 1964, Gönczi am 8. Mai 1964, Dr. Tabeau am 12. Juni 1964, Oziemkowski am 18. Juni 1964, Radianski am 9. Oktober 1964, Pogoschew am 23. Oktober 1964, Fabian und Weis am 6. November 1964, Polednik am 12. November 1964, Sowul am 20. Dezember 1964 und Joachimowski, dessen Vernehmungspro- tokoll am 3. Mai 1965 verlesen wurde.
Insgesamt 17 Zeugen haben also mit eigenen Augen gesehen, daß Klehr mit eigener Hand Häftlinge durch Phenol-Injektionen ermordet hat.
Weitere sechs Zeugen haben die Vornahme der Injektion durch Klehr zwar nicht selbst gesehen, sie waren aber Augenzeugen dafür, daß Klehr in dem Moment, als nach ihren eigenen Wahrnehmungen Häftlinge durch Phenol- Injektionen ermordet wurden, allein im sogenannten Behandlungszimmer war, daß also nur er diese Häftlinge ermordet haben konnte.
Derartige Bekundungen machten hier vor Gericht die Zeugen Windeck am 13. März 1964, Barcz am 9. April 1964, Paczula am 8. Mai 1964, Prof. Dr. Fejkiel am 29. Mai 1964, Kieta am 31. August 1964 und Wassiljew am 23. Oktober 1964.
Ferner bekundeten weitere sechs Zeugen konkrete Fälle, in denen sie von Mithäftlingen— die teilweise selbst Augenzeugen der Ermordung waren— erfahren haben, daß der Angeklagte Klehr Häftlinge durch Phenol-Injektio- nen ermordet hat.
Derartige Bekundungen machten die Zeugen Swiderska-Swira- towa am 25. Mai 1964, Glowa am 11. Juni 1964, Dr. Löbner am 20. August 1964, Mischin am 29. Oktober 1964, Hanak am 13. Novem- ber 1964 und Groß-Pozimska am 4. März 1965.
Der Zeuge Glowacki berichtete dem Gericht am 30. April 1964, daß er mit eigenen Augen gesehen hat, daß der Angeklagte Klehr die Aufsicht führte, als die Funktionshäftlinge Panczik und Stößer Phenol-Injek- tionen ausführten.
Zu den Zeugen für die Phenolmorde desAngeklagten Klehr gehört auch der Zeuge Eisenhändler, der hier am 24. September 1964 aussagte. Er bekundete, daß er in den ersten Januartagen des Jahres 1943 durch einen Häftlingspfleger von einer Selektion im Krankenbau erfahren hatte, deren Opfer unmittelbar danach durch den Angeklagten Klehr mittels Phenol- Injektion ermordet wurden. Der Häftlingspfleger habe ihm versichert, daß er Klehr selbst in den Behandlungsraum habe gehen sehen. Unter den Opfern dieser Mordaktion hat sich— so berichtete der Zeuge Eisenhändler weiter— auch der Ehemann der von mir vertretenen Nebenklägerin Margarete Dom- browski, Herr Hans Dombrowski, befunden, der sich mit einer Beinverletzung im HKB befand. Er wurde, wovon sich der Zeuge Eisen-


