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Auschwitz-Prozess Frankfurt am Main : Schlussvortrag und Erwiderung des Friedrich Karl Kaul, Prozessvertreter der in der Deutschen Demokratischen Republik ansässigen Nebenkläger im Strafverfahren gegen Mulka u.a. vor dem Schwurgericht beim Landgericht Frankfurt am Main / herausgegeben von der Arbeitsgruppe der ehemaliger Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz beim Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer in der DDR und dem Nationalrat der Nationalen Front des demokratischen Deutschland
Entstehung
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in diesen Fällen scharf darauf geachtet hat, daß keiner der vom selektieren- den Arzt zur Ermordung bestimmten Häftlinge entweichen oder ausgetauscht werden konnte.

Bis in die Details übereinstimmende Aussagen darüber, daß der Ange- klagte Klehr alsAssistent von Dr. Entreß an der sogenannten Fleck- fieberaktion vom 29. August 1942 teilnahm, in der alle Häftlinge des Blocks 20 des Stammlagers zunächst auf den Hof getrieben, dort von Klehr bewacht und dann mit LKWs in die Gaskammern gefahren wurden, machten die Zeugen Langbein am 6. März 1964, Wörl am 6. April 1964, Barcz am 9. April 1964, Paczula am 8. Mai 1964, Dr. Klodzinski am 22. Mai 1964, Prof. Dr. Fejkiel am 29. Mai 1964, Glowa am 11. Juni 1964, Sowul am 30. Dezember 1964 und Dr. Snieczo am 11. Januar 1965.

b) Weiterhin wurde in der Beweisaufnahme festgestellt, daß der Ange- klagte Klehr derartige Selektionen im HKB des Stammlagers auch selbstän- dig, ohne Anwesenheit eines SS-Arztes, durchführte, also von sich aus, und allein über Leben und Tod der Häftlinge entschied.

Dies bekundeten aus eigenem Erleben die Zeugen Langbein am 6. März 1964, Breiden am 23. März 1964, W ör| am 6. April 1964, Glo- wacki am 24. April 1964, Paczula am 8. Mai 1964, Dr. Klodzinski am 22. Mai 1964, Prof. Dr. Fejkiel am 29. Mai 1964, Kremer am 4. Juni 1964, de Martini ebenfalls am 4. Juni 1964, Reineck am 5. Juni 1964, GlowaundGawalewiczam 11. Juni 1964, HolujundDr.Tabeau am 12. Juni 1964, Oziemkowski am 18. Juni 1964, Ferber am 2. bzw. 5 Oktober 1964, Radianski am 9. Oktober 1964, Polednik am 12. November 1964, Hanak am 13. November 1964, Karwowski am 3, Dezember 1964, Sow ul am 30. Dezember 1964 und Dr. Szymans ki am 11. Januar 1965.

c) Derartige selbständige Selektionen hat der Angeklagte Klehr im Block 14 des Stammlagers auch unter den sowjetischen Kriegsgefangenen durch- geführt, die in den Monaten Oktober und November des Jahres 1941 völker- rechtswidrig in das KZ Auschwitz verschleppt wurden.

Dies bekundeten übereinstimmend die Zeugen Wassiljew, Pogo- schew und Mischin am 23. Oktober bzw. am 29. Oktober 1964.

Am 31. August 1964 berichtete der vom Kollegen Ormond vertretene Nebenkläger Kieta, daß Klehr am 29. August 1942 nach dem Abend- appell auf dem Platz vor der Küche des Stammlagers allein eine Selektion unter den Häftlingen des Schonungsblocks vornahm.

Der Zeuge Weczler sagte am 5. November 1964 aus, daß Klehr im Frühjahr 1943 auch in der Baracke 7 des Abschnittes BI b im Lager Birkenau selektiert hat.

Am 5. Oktober 1964 bekundete der Zeuge Ferber, daß der Angeklagte Klehr im Jahre 1944 auch im Nebenlager Gleiwitz zweimal jeweils zwei oder drei Häftlinge selektierte.

Der Zeuge hat allerdings den Abtransport dieser ausgesonderten Häft- linge in die Gaskammern in einem dieser beiden Fälle verhindern können.

Der Zeuge Kasner berichtete am 15. Oktober 1964, daß Klehr im Jahre 1943 auch im Nebenlager Janina an einer Selektion mitwirkte, in deren Ver- lauf 300 Häftlinge zur Ermordung in den Gaskammern von Birkenau aus- gesondert wurden.