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Auschwitz-Prozess Frankfurt am Main : Schlussvortrag und Erwiderung des Friedrich Karl Kaul, Prozessvertreter der in der Deutschen Demokratischen Republik ansässigen Nebenkläger im Strafverfahren gegen Mulka u.a. vor dem Schwurgericht beim Landgericht Frankfurt am Main / herausgegeben von der Arbeitsgruppe der ehemaliger Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz beim Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer in der DDR und dem Nationalrat der Nationalen Front des demokratischen Deutschland
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Am 13. November 1964 sagte der Zeuge Gibian, daß er den Angeklag- ten Mulka selbst häufig als Aufsichtführenden auf der Rampe gesehen hat. Mulka war wie der Zeuge bekundete der erste SS-Mann, den er bei seiner Ankunft in Auschwitz am 31. Januar 1943 auf der sogenannten alten Rampe kennenlernte. Mulka habewie ein Leitender die Ankunft und die Selektion überwacht.

Am 30. November 1964 schilderte schließlich der Zeuge Dr. Vrba sehr eindrucksvoll seine persönlichen Erlebnisse mit dem Angeklagten Mulka auf der sogenannten alten Rampe. Er habe ihn dort des öfteren in einem Offi- ziersmantel mit weißem Pelzkragen gesehen. Einmal, so bekundete der Zeuge, kamen zwei Unterführer mit einem Häftling auf Mulka zu und meldeten: Dieses Schwein hat Kontakt mit Zugängen aufgenommen, was verboten ge- wesen sei. Mulka habe nur nachlässig abgewinkt und geantwortet:Machen Sie ihn fertig, es ist spät. Daraufhin haben die Unterführer den Häftling tot- geprügelt. Das Aufräumungskommando, in dem der Zeuge tätig war, mußte die Leiche dann nach Birkenau bringen.

In diesem Zusammenhang muß daran erinnert werden, daß auch der An- geklagte Kaduk bereits am 9. März 1964 vor Gericht eingestanden hat, und zwar nach Verlesung des Protokolls über die Gegenüberstellung mit dem Zeugen Reineck, daß er den Angeklagten Mulka bei Selektionen auf der Rampe gesehen hat und daß Mulka hierbei praktisch die Oberaufsicht ge- führt hat.

Darüber hinaus war der Angeklagte Mulka nach dem Ergebnis der Beweis- aufnahme auch direkt an Vernichtungsaktionen innerhalb des Stammlagers beteiligt.

So bekundete der Zeuge Boratynski bei seiner Vernehmung am 9. April 1964, daß er während seiner Inhaftierung im Block 11 des Stamm- lagers den Angeklagten Mulka zwei- bis dreimal als Mitglied der Kommis- sion erlebt hat, die die berüchtigteBunkerselektion vornahm.

Der Zeuge Glowacki sagte bei seiner Vernehmung am 23. April 1964 aus, daß er den Angeklagten selbst auf dem Hof zwischen den Blöcken 10 und 11 des Stammlagers gesehen hat, als dort Erschießungen an derSchwarzen Wand" stattfanden.

Auch der Zeuge Olszöwka hat gesehen wie er am 13. April 1964 vor Gericht aussagte, daß der Angeklagte im Winter 1942/43 mehrmals in den Block 11 ging.

Am 6. November 1964 bekundete der Zeuge Fabian vor Gericht, daß auch er als Angehöriger des Leichenträgerkommandos den Angeklagten Mulka bei Exekutionen an der Schwarzen Wand gesehen hat. Wörtlich sagte der Zeuge:Er stand bei manchen Exekutionen dabei, im Ledermantel.

Der Zeuge Kra| schließlich berichtete dem Gericht am 15. Mai 1964, daß der Angeklagte in der zweiten Hälfte des Jahres 1942 eine Selektion vor der Küche im Stammlagerdirigierte, in deren Verlauf arbeitsunfähige Häft- linge zur Vergasung ausgesondert wurden.

Angesichts dieser Beweisfülle ist es völlig unglaubwürdig, wenn der Ange: klagte Mulka immer noch behauptet, mit den Vorgängen im Lager nichts zu tun gehabt und von ihnen nichts gesehen zu haben. Diese völlige Unglaub- würdigkeit haben bereits zu Beginn der Beweisaufnahme die Zeugen