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Auschwitz-Prozess Frankfurt am Main : Schlussvortrag und Erwiderung des Friedrich Karl Kaul, Prozessvertreter der in der Deutschen Demokratischen Republik ansässigen Nebenkläger im Strafverfahren gegen Mulka u.a. vor dem Schwurgericht beim Landgericht Frankfurt am Main / herausgegeben von der Arbeitsgruppe der ehemaliger Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz beim Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer in der DDR und dem Nationalrat der Nationalen Front des demokratischen Deutschland
Entstehung
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In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, daß der Angeklagte Mulka maßgeblich an der Fertigstellung der als Massenvernichtungsstätten gebau- ten Krematorien mitgewirkt hat: In einem auf meinen Antrag am 16. Novem- ber 1964 verlesenen Schreiben vom 29. Januar 1943 ordnete er an, daß wegen der Dringlichkeit dieser Bauten auch am Sonntag daran gearbeitet werden mußte.

Ebenfalls bestätigte sich in der Beweisaufnahme, daß der Angeklagte un- mittelbar für die Fahrbereitschaft verantwortlich war und daß deren Fahr- zeuge für die Herbeischaffung des Giftgases Zyklon B sowie für den Abtrans- port von Häftlingen zu den Gaskammern eingesetzt wurden.

Über Mulkas Verantwortlichkeit für die Fahrbereitschaft kann es zumindest seit der Verlesung der von ihm unterzeichneten bzw. abgezeichneten Funk- sprüche bzw. Fernschreiben betreffend Fahrgenehmigung und Bescheinigun- gen über Fahraufträge in der Hauptverhandlung am 25. Januar 1965 keinen Zweifel mehr geben.

Unabhängig davon bestätigten dies auch mehrere Zeugen. So der bereits erwähnte Zeuge Nebbe.

Der Zeuge Markowitsch bekundete bei seiner Vernehmung am 4. Fe- bruar 1965, daß der frühere Mitangeklagte Neubert nach Selektionen im Häftlingskrankenbau Monowitz wörtlich gesagt hat:Ich muß nach vorn, den ‚Adju wegen der Wagen anrufen. Es ging wie sie sich erinnern werden um die Beschaffung von LKW zum Abtransport der im HKB Monowitz selek- tierten Häftlinge in die Gaskammern.

Der Zeuge Heger bekundete in der Hauptverhandlung am 11. Septem- ber 1964 und der Zeuge Siebald am 17. September 1964, daß sie selbst Fahrbefehle mit der Unterschrift des Angeklagten gesehen haben. Auch der Zeuge Pomreinke sagte am 13. August 1964 vor diesem Gericht aus, daß er selbst Fahrbefehle erhalten hat, die vom Angeklagten unterschrieben waren.

Der Angeklagte selbst mußte bereits am 6. August 1964 zugeben, daß er von den Fahrten zu den Gaskammern Kenntnis hatte. Am 11. September 1964 hat der Angeklagte auch eingestanden, daß er Lastkraftwagen nach Dessau zur Abholung von Zyklon B geschickt hat.

Schließlich haben mehrere Zeugen bekundet, daß sich der Angeklagte auch persönlich vom Ablauf der Vernichtungsaktionen auf der Rampe überzeugt hat und hierbei selbst aktiv tätig geworden ist.

So bestätigte der Zeuge Reineck am 5. Juni 1964, daß der Angeklagte Kaduk bei seiner Gegenüberstellung mit ihm in der Voruntersuchung aus- drücklich erklärt hat, daß der Angeklagte Mulka auf der Rampe selektiert und Transporte in die Krematorien organisiert hat.

Der Zeuge Porebski sagte am 18. September 1964 aus, daß er den Angeklagten im Jahre 1942 selbst auf der Rampe gesehen hat, als dieser sich aktiv an Selektionen ankommender Transporte beteiligte.

Der von mir vertretene Nebenkläger Spicker bekundete bei seiner Zeu- genvernehmung am 24. September 1964, daß er selbst Augenzeuge war, als der Angeklagte Ende Februar 1943 bei der Ankunft eines aus Berlin kom- menden Transportes jüdischer Bürger auf der Rampe die Ehefrau des Neben- klägers zur Vergasung aussonderte. Staatsanwalt Kügler hat die Zuver- lässigkeit dieser Zeugen bereits in seinem Plädoyer hervorgehoben.