Druckschrift 
Auschwitz-Prozess Frankfurt am Main : Schlussvortrag und Erwiderung des Friedrich Karl Kaul, Prozessvertreter der in der Deutschen Demokratischen Republik ansässigen Nebenkläger im Strafverfahren gegen Mulka u.a. vor dem Schwurgericht beim Landgericht Frankfurt am Main / herausgegeben von der Arbeitsgruppe der ehemaliger Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz beim Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer in der DDR und dem Nationalrat der Nationalen Front des demokratischen Deutschland
Entstehung
Seite
25
Einzelbild herunterladen

eder- Ager- Mulka en zu

ge im selbst

waren antur- N vor- wach- Nntnis s ihre

ußen- ngang 'n Ab-

erant-

direk

5 ge-

It. Sie ellung

gefaßt er An- ernich-

vollem r ging, rängen Jer Ar- eschaf- eitigen )e oder 1: ohne in der ine.

uptver- Antrag und am befehl? ‚n DW.

a) Der Angeklagte Mulka

Die auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 25. und 28. Januar 1965 in der Hauptverhandlung verlesenen Funksprüche und Fernschreiben mit der Gegenzeichnung Mulkas bezeugen, daß der Angeklagte die über die Fern- schreibstelle ein- und ausgehenden Fernschreiben und Funksprüche zur Kenntnis genommen hat.

Unter dem Druck der Beweise hat dies der Angeklagte auch eingestanden. Er erklärte in der Hauptverhandlung am 28. Januar 1965:Der gesamte Kom- mandanturstab unterstand dem Adjutanten und damit auch die Fernschreib- stelle."

Und weiter:Es durfte kein Fernschreiben abgesandt werden, das ich nicht abgezeichnet habe.

Die Zeugin Bartsch bekundete in der Hauptverhandlung am 3. August 1964, daß der Kommandantur des Lagers Auschwitz I sämtliche Vernichtungs- transporte durch Fernschreiben aus Berlin angekündigt wurden. Sie bekun- dete ferner, daß die Fernschreibstelle dieser Kommandantur regelmäßig die Zahl der von den einzelnen Transporten durch Gas ermordeten Häftlinge nach Berlin zu melden hatte.

Der Zeuge O nt! bestätigte bereits in der Hauptverhandlung am 4. Juni 1964, daß die einzelnen an der Abwicklung der Vernichtungsaktionen betei- ligten SS-Dienststellen des Lagers Auschwitz von der Kommandantur über alle ankommenden Häftlingstransporte informiert und erst daraufhin tätig wurden.

Eine Aussage gleichen Inhalts machte der Zeuge Nebbe in der Haupt- verhandlung am 14. September 1964 sowie der Zeuge Wilhelmy in der Hauptverhandlung am 21. Januar 1965.

Der Zeuge Walter bekundete in seiner Aussage am 14. August 1964 und auch am 25. März 1965, daß alle Fernschreiben einschließlich derjeni- gen über ankommende Vernichtungstransporte dem Adjutanten persön- lich vorzulegen waren.

Der Angeklagte Mulka hat denn auch am 28. Januar 1965 eingestanden: Auch Transportmeldungen gingen über meinen Schreibtisch. Mulka will allerdings nur drei oder vier in Erinnerung haben, was jedoch angesichts der in der Beweisaufnahme festgestellten Tatsachen völlig unglaubwürdig ist.

Damit muß als erwiesen angesehen werden, daß der Angeklagte Mulka Kenntnis von sämtlichen während seiner Adjutantentätigkeit in das KZ Ausch- witz gebrachten Häftlingstransporten hatte und entweder persönlich oder durch seine Schreibstube die einzelnen Abteilungen von der Transportankunft benachrichtigte und ihnen den Befehl zum sogenanntenDienst auf der Rampe erteilte. Durch die sogenanntenVollzugsmeldungen hatte der An- geklagte Mulka auch Kenntnis von der Zahl der Ermordeten. Die Gesamtzahl der in der fraglichen Zeit nach Auschwitz gebrachten Transporte und der aus diesen Transporten bei der Ankunft auf der Rampe selektierten und ermor- deten Opfer hat sich in der Beweisaufnahme nicht exakt feststellen lassen. Es dürfte sich jedoch wenn man die Angaben in denHeften von Ausch- witz und die Angaben der Zeugen zugrunde legt um weitaus mehr als 60 000 Opfer handeln, von denen Staatsanwalt Kügler in seinem Plädoyer sprach.