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Wenn ich mich jetzt, Herr Präsident, meine Damen und Herren Richter, den Einzelergebnissen der Beweisaufnahme zuwende, dann ist bezüglich des per- sönlichen Tatbeitrages der von der Nebenklage erfaßten Angeklagten fest- zustellen, daß die Beweisaufnahme ergeben hat: Alle von der Nebenklage erfaßten Angeklagten haben bewußt und gewollt an den im Konzentrations- lager geschehenen Verbrechen aktiv mitgewirkt.
Il. Die Verbrechen der Angeklagten
1. DIEANGEKLAGTEN ADJUTANTEN
Die Angeklagten Mulka und Höcker waren als Adjutanten des Lager- kommandanten bzw. des SS-Standortältesten die funktionsmäßig höchst- gestellten Angeklagten dieses Verfahrens. Sie hatten die relativ größte Be- fehlskompetenz. Alle anderen Angeklagten waren ihnen— soweit sie zu dieser Zeit ebenfalls im KZ Auschwitz waren— dienstlich ganz oder teilweise unterstellt.
Staatsanwalt Kügler hat in seinem Plädoyer die persönlichen Tatbei- träge der Angeklagten Mulka und Höcker, gegen die sich die von mir ver- tretenen Nebenklagen richten, bereits ausführlich erörtert und hat dabei ins- besondere die einzelnen Beweismittel gewürdigt. Ich betrachte es— wie be- reits eingangs gesagt— nicht als meine Aufgabe, die Ausführungen der Staatsanwaltschaft zu wiederholen. So möchte ich hier nur ausdrücklich be- tonen, daß ich im wesentlichen den Darlegungen der Staatsanwaltschaft über den persönlichen Tatbeitrag der genannten Angeklagten zustimme und mich deshalb diesen Darlegungen anschließe.
Insbesondere geschieht das hinsichtlich der meines Erachtens schlüssigen Beweisführung über die Rolle der angeklagten Adjutanten.
Anhand zahlreicher Dokumente— und ich kann mit Befriedigung feststel- len, daß eine große Anzahl von ihnen aus Archiven der DDR stammt und im Verlauf der Hauptverhandlung von mir vorgelegt wurde— sowie anhand vieler Zeugenaussagen hat die Staatsanwaltschaft dargelegt, daß die Adju- tanten Mulka und Höcker tatsächlich eine Schlüsselstellung in der Vernich- tungsmaschine von Auschwitz gehabt haben.
Sie hatten einen umfassenden Überblick und exakte Detailkenntnisse über alle Vorgänge im Gesamtbereich des Konzentrationslagers Auschwitz. Zu den Adjutanten gelangten die fernschriftlichen Ankündigungen der RSHA-Trans- porte. Die Adjutanten waren es, die diese Ankündigungen an die einzelnen Abteilungen weiterleiteten und erst damit den eigentlichen Vernichtungs- mechanismus in Auschwitz selbst in Gang setzten. Beide angeklagten Adju- tanten kümmerten sich auch selbst um den reibungslosen Ablauf der Ver- nichtungsaktionen. Sie fuhren zur Rampe und beteiligten sich aktiv selbst an den Selektionen, und über ihren Schreibtisch gingen auch die Vollzugsmel- dungen, in denen mit bürokratischer Exaktheit die Zahl der sofort Ermorde- ten und die Zahl der für die Vernichtung durch Arbeit vorgesehenen Häft- linge eines jeden Transports für den Bericht nach Berlin festgehalten wurde.


