Druckschrift 
Auschwitz-Prozess Frankfurt am Main : Schlussvortrag und Erwiderung des Friedrich Karl Kaul, Prozessvertreter der in der Deutschen Demokratischen Republik ansässigen Nebenkläger im Strafverfahren gegen Mulka u.a. vor dem Schwurgericht beim Landgericht Frankfurt am Main / herausgegeben von der Arbeitsgruppe der ehemaliger Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz beim Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer in der DDR und dem Nationalrat der Nationalen Front des demokratischen Deutschland
Entstehung
Seite
20
Einzelbild herunterladen

Sie alle, die hier genannten und die hier nicht mehr genannten früheren Angehörigen der SS-Fahrbereitschaft, des SS-Wachsturmbannes, des Kom- mandanturstabes oder anderer Abteilungen des SS-Standortes Auschwitz, sie alle wollten wie gesagt, mit wenigen Ausnahmen heute überhaupt nichts mehr wissen von Auschwitz, oder aber sie stellten dieses Vernichtungs- lager als eine Art Erholungsstätte hin.

Für alle diese Zeugen war charakteristisch, daß sie keine konkreten An- gaben über die von den Angeklagten in Auschwitz begangenen Verbrechen machten. Soweit sie überhaupt irgendwelche Aussagen machten, waren auch diese spürbar von der Absicht geleitet, einmal sich selbst und dann auch die Angeklagten nicht zu belasten!

Das war auch bei den Zeugen der Fall, die, ohne dem engeren Verband der SS anzugehören, seinerzeit engstens mit der SS in Auschwitz zusammen- gearbeitet haben. Es sind die damaligen Vertreter der Industriekonzerne, die Sklavenarbeiter aus dem Konzentrationslager Auschwitz bezogen haben. In erster Linie sind hier die Zeugen Krauch, Schneider, Murr, Faust, Ambros, Dürrfeld und Bütefisch zu nennen, die sei- nerzeit in und für die IG-Farben-Industrie AG tätig waren. Diese Zeugen ver- dienen aus mehreren Gründen besondere Erwähnung. Ihrer Vernehmung und Befragung wurden seitens bestimmter Verteidiger in einem Ausmaß Wider- stände entgegengesetzt, wie sie bei keiner anderen Beweiserhebung in diesem Verfahren zutage traten. Einer der Verteidiger steigerte sich hierbei sogar in die Behauptung hinein, mit der Vernehmung dieser Zeugen sei be- absichtigt, der Wirtschaft der Bundesrepublik einen Tiefschlag zu versetzen. Bezeichnend, dieses Hineintragen nazistischer Vergangenheit in die bundes- republikanische Gegenwart!

Das Ergebnis der Vernehmungen dieser Zeugen mußte automatisch dar- unter leiden, daß ihrer Befragung in der Hauptverhandlung Grenzen gesetzt wurden, die meines Erachtens mit den Prinzipien der Prozeßordnung nicht im Einklang standen. Sie, Herr Präsident, hatten im anderen Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, daß dem deutschen Strafrecht der Begriff des im Zivilrecht üblichen, hart umrissenen Beweisthemas fremd sei. Ein im Strafverfahren zu hörender Zeuge hat seine Bekundungen über alle in und für dieses Verfahren wesentlichen Materien zu machen. Trotzdem wurden bei der Vernehmung dieser IG-Farben-Zeugen alle Fragen zurückgewiesen, die sich auf die allgemeine Zusammenarbeit mit der SS bezogen.

Diese Begrenzung der Befragung kam der Bekundungsunfreudigkeit dieser Zeugen sehr entgegen.... der Bekundungsunfreudigkeit, die diesen zivilen Zeugen mit denen, die der SS angehörten, gemein war. Es war, wie später anhand der Ergebnisse der Beweisaufnahme zu zeigen sein wird, nicht der einzige Punkt, in dem sie mit der SS übereinstimmten.

Um es noch einmal zusammenzufassen: der Gesamteindruck der Aussagen aller dieser Kategorien von Zeugen, die seinerzeit zivil oder in der schwarzen Morduniform, direkt oder indirekt an der Massenvernichtung in Auschwitz mitwirkten, ist jedenfalls der einer Verschleierung beziehungsweise Verfäl- schung der Wahrheit. Hier zeigt sich worauf ich schon vorher hingewiesen habe, wie stark auch noch heute die Personenkreise zusammenhalten, die

20