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Das Schwurgericht wird aus diesem Gesamteindruck seine Schlußfolge- rungen zu ziehen haben: Es wird die Angriffe der Verteidigung gegen die Zeugenaussagen, der ehemaligen Häftlinge im allgemeinen, wie die gegen die der polnischen Zeugen insbesondere zurückzuweisen haben. Diese Zeu- gen haben mit ihrer Aussage dem Gericht und darüber hinaus der Welt- öffentlichkeit einen bedeutenden Dienst erwiesen. Sie haben entscheidend dazu beigetragen, die Wahrheit über Auschwitz festzustellen.
b) DieAussagenandererZeugen
Neben den ehemaligen Häftlingen erlebten wir hier eine zweite große Gruppe von Zeugen: Zeugen aus dem Kreis derjenigen, die seinerzeit in Auschwitz oder anderswo an der Verwirklichung des nazistischen Vernich- tungsprogramms mitgewirkt haben.
Deren Aussagen stehen— wiederum von Ausnahmen abgesehen— Seite an Seite mit den unwahren Einlassungen der Angeklagten. Das kann auch nicht verwundern, wenn man näher betrachtet, um welchen Personenkreis es sich hierbei handelt.
Da sind zunächst eine Anzahl ehemaliger SS-Leute, die selbst mit den An- geklagten zusammen im Vernichtungslager Auschwitz tätig waren. Es sind also Angehörige des gleichen„uniformierten Mordkommandos“— wenn ich diesen Ausdruck des Herrn Staatsanwalt Küg ler übernehmen darf—, dem auch die Angeklagten angehörten. So erlebten wir hier— um nur einige Bei- spiele zu nennen— am 17. August 1964 den Zeugen Kramer, seinerzeit stellvertretender Kommandeur des Wachsturmbanns in Auschwitz. Seine Aus- sage gipfelte in der Behauptung, daß die Lastwagen lediglich deshalb zur Rampe fuhren, um den Häftlingen den weiten Fußweg ins Lager zu ersparen, und daß die SS-Ärzte nur zu dem Zwecke auf die Rampe beordert wurden, um kranken Häftlingen erste Hilfe zu leisten. Am 2. November 1964 erschien hier der Zeuge Broch, seinerzeit zusammen mit den Angeklagten Bo- ger, Dylewski und Broad als„Vernehmer“ in der Politischen Abtei- lung tätig. Das heißt, wenn man seinen Aussagen folgen wollte, eigentlich untätig: Denn er behauptete hier allen Ernstes:„Die meisten Vernehmungen hat meine Schreiberin, eine Jüdin, gemacht. Für die Dauer dieser Verneh- mungen bin ich auf den Flur der Baracke gegangen.“
Am 16. Juli 1964 erschien der Zeuge Engelschall, seinerzeit Block- bzw. Rapportführer im KZ Auschwitz. Er konnte sich genauso wenig an seine damaligen Komplizen, die heute auf der Anklagebank sitzen, erinnern, wie der am gleichen Tage vernommene Zeuge FrieBß, seinerzeit Arbeitsdienst- führer im Stammlager.
Bereits am 4. Juni 1964 machte der Zeuge Ont| seine Aussagen. Er war seinerzeit„Spieß“ beim Standortarzt Dr. Wirths. Aber er erinnerte sich nur noch an seine Pflichten etwa zur Spindkontrolle in den SS-Unterkünften oder zur Urlaubsüberwachung, dagegen nicht an die Aufgaben, die er bei der Ankunft von Vernichtungstransporten hatte.
Am 21. Januar 1965 bekundete der Zeuge Wilhelmy, seinerzeit vor Ontl ebenfalls„Spieß“ beim Standortarzt, daß auch er sich„an keine Namen mehr erinnern kann“.


