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Auschwitz-Prozess Frankfurt am Main : Schlussvortrag und Erwiderung des Friedrich Karl Kaul, Prozessvertreter der in der Deutschen Demokratischen Republik ansässigen Nebenkläger im Strafverfahren gegen Mulka u.a. vor dem Schwurgericht beim Landgericht Frankfurt am Main / herausgegeben von der Arbeitsgruppe der ehemaliger Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz beim Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer in der DDR und dem Nationalrat der Nationalen Front des demokratischen Deutschland
Entstehung
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aufnahme zu beachten haben wird, haben wir in der über einjährigen Be- weisaufnahme zwei große Gruppen von Zeugen kennengelernt, die sich dia- metral voneinander unterscheiden, was für die Verwertung der einzelnen Aussagen von großer Bedeutung ist.

a) DieAussagen ehemaliger Häftlinge

Die Aussagen der ehemaligen Häftlinge des Vernichtungslagers Auschwitz, die hier als Zeugen aufgetreten sind, gehören wohl zu den erschütterndsten und eindrucksvollsten Erlebnissen dieses Prozesses. Wer die Schilderung der Zeugin Wassersztrom über die Ermordung des kleinen Kindes durch den Angeklagten Boger hier am 23. April 1964 gehört hat, wer hier aus dem Munde des Zeugen Dr. Wolken am 24. und 27. Februar 1964 erfah- ren hat, welch schreckliches Martyrium die unglücklichen Opfer von Auschwitz über sich ergehen lassen mußten, der wird diese Schilderungen sein Lebtag nicht mehr vergessen können. Bei fast allen diesen Aussagen war zu spüren: diesen Menschen wurde hier im Gerichtssaal nach 20 Jahren noch einmal das Schreckensbild von Auschwitz lebendig.

Wir haben in dieser Beziehung von den Zeugen grauenhafte Einzelheiten gehört. Mir, der ich dem Schicksal danken kann, nur die Anfänge dieser Lager miterlebt zu haben, erschien in den langen Nächten, in denen ich der Ein- drücke dieser Bekundungen Herr zu werden versuchte, das Schrecklichste zu sein, das vielen der Überlebenden immer vor Augen stehen muß: bei der Ankunft in Auschwitz, in dem Inferno dessen, was sich auf der Rampe ab- spielte, wurden sie von dem Liebsten, was sie auf der Welt hatten..... ihrer Frau, ihren Kindern getrennt, ohne auch nur zu ahnen, daß es eine Trennung für immer war... daß die Frau, die Kinder, die Mutter unmittelbar in den Tod gingen, so daß das letzte Wort eines Abschiedes unausgesprochen blieb... Wir haben diese Menschen hier im Gerichtssaal erlebt. Aus dem, was sie sagten, sprach das Herz... aus diesem aber der Wille zur Wahrheit! Noch einmal versuchten sie in Worten das wiederzugeben, was sie damals erlebt und erlitten hatten.

Sicherlich war das Temperament, die Ausdrucksfähigkeit und auch das Er- innerungsvermögen dieser einzelnen Zeugen unterschiedlich. Sicherlich haben sich auch einige dieser Zeugen in Einzelfragen geirrt. Aber das war nicht charakteristisch für sie alle. In ihrer überwältigenden Mehrheit zeichneten sich diese Zeugenaussagen aus durch eine angesichts der furchtbaren Erlebnisse dieser Zeugen geradezu bewundernswürdige Sachlichkeit in der Tatsachen schilderung und durch eine angesichts der vergangenen Zeit ebenfalls erstaunliche Klarheit in der Schilderung der wirklich wesentlichen Sachverhalte. M Die ehemaligen Häftlinge haben hier nicht aus persönlichen Rachebedürf- nis heraus ausgesagt. Charakteristisch für den Geist ihrer Bekundungen sind vielmehr die Worte, die der Zeuge Dr. Wolken zu Beginn seiner Ver- nehmung am 24. Februar 1964 sprach:

Ich bin hierhergekommen, frei von jedem Haß, frei von jedem Rachegefühl.

Seit damals sind zwanzig Jahre vergangen. Ich habe dank einer glücklichen

Fügung überlebt. Ich hege gegen niemand Rachegefühle. Die Einzelperso-

nen sind mir vollkommen gleichgültig.