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Auschwitz-Prozess Frankfurt am Main : Schlussvortrag und Erwiderung des Friedrich Karl Kaul, Prozessvertreter der in der Deutschen Demokratischen Republik ansässigen Nebenkläger im Strafverfahren gegen Mulka u.a. vor dem Schwurgericht beim Landgericht Frankfurt am Main / herausgegeben von der Arbeitsgruppe der ehemaliger Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz beim Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer in der DDR und dem Nationalrat der Nationalen Front des demokratischen Deutschland
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des Lagerarztes, brauchen an dieser Stelle wohl keine langen Ausführungen mehr gemacht zu werden. Im einzelnen wird darauf später einzugehen sein.

Die Motive dieses fortwährenden Leugnens können auch nicht in einem Streben der Angeklagten gesehen werden, sich möglichst zu entlasten. An- gesichts der Fülle der Beweise hätte dann nämlich nichts näher gelegen, als die Karten offen auf den Tisch zu legen, die Zusammenhänge zu schildern, die Hintermänner und die Befehlshaber zu nennen. Dies aber taten die Ange- klagten mit ein oder zwei Ausnahmen bezüglich einzelner Vorkommnisse nur, wenn es sich um Tote handelte, denen eine Belastung nicht mehr schaden konnte. Die Namen Lebender oder gar die von Mitangeklagten wurden nicht genannt oder besser gesagt, bewußt verschwiegen. Und dies, obwohl die Nennung dieser Namen und Tatsachen wohl jeden der Angeklagten in man- chen Dingen hätte entlasten können.

In diesem Zusammenhang zwingt sich die Feststellung auf, wie schlecht die Angeklagten verteidigt wurden, wenn einzelnen von ihnen sogar noch in der Hauptverhandlung expressiv verbis angeraten wurde, Fragen unbeantwortet zu lassen, die von Verfahrensbeteiligten im Interesse der Wahrheitsfindung an sie gerichtet wurden.

Die Angeklagten schwiegen. Sie hüteten sich Namen zu nennen, wenn es um Lebende ging. Wenn Herr Staatsanwalt Kügler als Grund für dieses Verhalten die Rücksicht auf die Familie angibt, dann irrt er. Diese Verschwö- rung des Schweigens hat in nichts anderem ihre Grundlage, als in der noch bestehenden SS-Kumpanei. Dieses Schweigen ist der beredte Beweis dafür, daß der alte SS-Ungeist noch lebt, der noch heute die Verbrechen von Ausch- witz zu rechtfertigen und die Tatbeteiligten zu decken versucht.

Welch starke Wirkungen dieser Ungeist noch heute besitzt, wurde durch die Vernehmung des Zeugen Lazar am 18. Februar 1965 deutlich. Diesem Zeu- gen hatte der Angeklagte Baretzki in der Untersuchungshaft einen Teil seines Wissens über die Verbrechen einzelner Mitangeklagter offenbart. Als daraufhin der Zeuge den Angeklagten Baretzki fragte, weshalb dieser denn sein Wissen nicht dem Gericht mitteile, gab Baretzki die bezeichnende Ant- wort:Was glaubst du, wenn es morgen wieder anders kommt. Die erschießen mich sofort!" Wenn man es sich recht überlegt, mag diese Feststellung von der Wahrheit gar nicht so weit entfernt sein. Eben weil die Angeklagten aus- nahmslos die alte SS-Kumpanei entsprechend der durch sie selbst entehrten Devise:Meine Ehre heißt Treue für sich heute noch als verbindlich betrach- ten, eben deshalb haben wir hier im Saale nicht das erlebt, worauf wohl mancher von uns fast schmerzhaft gewartet hat: ein Zeichen, ja nur eine An- deutung, die zeigte, daß die Angeklagten sich innerlich von ihren began- genen Verbrechen abwandten. Vielmehr ist festzustellen, daß ihre Einlas- sungen grundsätzlich nicht geeignet waren, der Wahrheitsfindung in diesem Prozeß zu dienen.

2. DIEZEUGENAUSSAGEN

In diesem Prozeß hat sich besonders eindrucksvoll bestätigt, daß Zeuge nicht gleich Zeuge ist. Unbeschadet aller individuellen Besonderheiten jeder ein- zelnen Zeugenaussage, die das Gericht bei seiner Würdigung der Beweis-